Redaktionsversehen im EEG mit Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes beseitigt
Strommengen, für die keine oder eine geringere EEG-Umlage zu zahlen ist, müssen durch mess- und eichrechtskonforme Messungen von Strommengen abgegrenzt werden, für die die volle EEG-Umlage anfällt. Dafür ist bis 1.1.2021 Zeit. ...lesen Sie mehr