Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Dönerrestaurants
Im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen können die im Zeitpunkt der Außenprüfung festgestellten Umsätze den zurückliegenden Prüfungsjahren zugrunde gelegt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Den Steuerpflichtigen trifft insoweit die Beweislast dafür, dass etwa ein "Döner-Krieg" die Preisgestaltung wesentlich beeinflusst hat. ...lesen Sie mehr