Zum Vorsteuerabzug bei Waren im Niedrigpreissegment
Zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände i.S. des Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen "handelsüblich" i.S.d. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG sind. Die Tatsacheninstanz muss - u.U. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen - ermitteln, welche Angabe der Art der gelieferten Gegenstände unter Berücksichtigung von Handelsstufe, Art und Inhalt des Geschäftes und dem Wert der einzelnen Waren handelsüblich ist. ...lesen Sie mehr