Wegfall EEG-Umlage: Dennoch Antrag nach der Besonderen Ausgleichsregelung stellen
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 09.03.2022 und dem am 15.03.2022 von der Bundesregierung ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Entwurf des Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher wird die EEG-Umlage für die Letztverbraucher faktisch zum 01.07.2022 abgeschafft. Stromkostenintensive Unternehmen sollten aber trotzdem einen Antrag nach der Besonderen Ausgleichsregelung stellen, denn positive Begrenzungsbescheide nach § 64 EEG 2021 begrenzen auch nach dem Wegfall der EEG-Umlage weiterhin die KWKG- und Offshore Netzumlage. ...lesen Sie mehr