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Steuerberatung

Gestiegene Energiekosten: Koalitionsausschuss plant zehn Entlastungsschritte

Am 23.02.2022 verständigte sich der Ko­ali­ti­ons­aus­schuss an­ge­sichts stark stei­gen­der Preise für En­er­gie auf zehn Ent­las­tungs­schritte, die in Kürze auf den Weg ge­bracht wer­den sol­len bzw. be­reits aus An­lass der Corona-Pan­de­mie auf den Weg ge­bracht wur­den. Kon­kret pro­pa­giert das BMF in die­sem Zu­sam­men­hang fol­gende Maßnah­men.

Wegfall der EEG-Umlage

An­ge­sichts der ge­stie­ge­nen Strom­preise für Ver­brau­chende und die Wirt­schaft soll die Um­lage nach dem Er­neu­er­bare-En­er­gien-Ge­setz (EEG) be­reits zum 01.07. 2022 ent­fal­len. Da­mit ver­bin­det die Am­pel­ko­ali­tion die Er­war­tung, dass die Strom­an­bie­ter die sich dar­aus er­ge­bende Ent­las­tung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vol­lem Um­fang an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ben.

Die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber sol­len ver­pflich­tet wer­den, die EEG-Um­lage an­ge­sichts veränder­ter Rah­men­be­din­gun­gen un­terjährig neu zu be­rech­nen. Die Aus­nah­men, die an die EEG-Um­lage ge­kop­pelt sind, sol­len ebenso wie die Aus­nah­men von den En­er­gie­steu­ern so­wie Kom­pen­sa­ti­ons­re­geln mit Wir­kung zum 01.01. 2023 überprüft und an­ge­passt wer­den.

Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags

Zur Un­terstützung von Ar­beit­neh­mern, soll der Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag um 200 Euro auf 1.200 Euro rück­wir­kend zum 01.01.2022 erhöht wer­den.

Erhöhung des Grundfreibetrages

Der Grund­frei­be­trag bei der Ein­kom­men­steuer von der­zeit 9.984 Euro soll um 363 Euro auf 10.347 Euro an­ge­ho­ben wer­den. Auch dies soll rück­wir­kend ab dem 01.01.2022 er­fol­gen.

Anhebung der Fernpendlerpauschale

Auf­grund der ge­stie­ge­nen Preise für Mo­bi­lität soll die am 01.01.2024 an­ste­hende Erhöhung der ab dem 21. Ki­lo­me­ter gel­ten­den Pau­schale für Fern­pend­ler so­wie der Mo­bi­litätsprämie rück­wir­kend auf den 01.01.2022 vor­ge­zo­gen wer­den und 38 Cent je Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter be­tra­gen. Noch in die­ser Le­gis­la­tur­pe­riode soll eine Neu­ord­nung der Pend­ler­pau­schale in An­griff ge­nom­men wer­den, die öko­lo­gi­sch-so­ziale Be­lange der Mo­bi­lität bes­ser berück­sich­tigt.

Einführung eines Coronazuschusses

Wer exis­tenz­si­chernde Leis­tun­gen be­zieht, soll mit ei­ner Ein­mal­zah­lung in Höhe von 100 Euro un­terstützt wer­den. Da­durch sol­len vor al­lem Be­zie­her von Ar­beits­lo­sen­geld II oder der Grund­si­che­rung begüns­tigt wer­den.

Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder

Der im Ko­ali­ti­ons­ver­trag ver­ein­barte So­fort­zu­schlag für von Ar­mut be­trof­fene Kin­der soll zum 01.07.2022 um­ge­setzt wer­den. Mit 20 Euro mo­nat­lich soll die­ser Zu­schlag bis zur Einführung der Kin­der­grund­si­che­rung Kin­dern hel­fen, die be­son­dere fi­nan­zi­elle Un­terstützung benöti­gen.

Erhöhung des Mindestlohns

Das Bun­des­ka­bi­nett be­schloss am 23.02.2022 die An­he­bung des Min­dest­lohns auf 12 Euro. Der Bun­des­tag wird sich in Kürze mit dem Ge­setz­ent­wurf be­fas­sen.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Zur Ent­las­tung von Büro­kra­tie und Ab­ga­ben in der Pan­de­mie hat die Bun­des­re­gie­rung das Vierte Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz be­schlos­sen. Ausführ­li­che In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Eben­falls be­reits be­schlos­sene Sa­che ist die Verlänge­rung der zum 31.03.2022 aus­lau­fen­den Son­der­reg­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld bis zum 30.06.2022 verlängert.

Heizkostenzuschuss

Der von der Bun­des­re­gie­rung be­schlos­sene ein­ma­lige Heiz­kos­ten­zu­schuss für Wohn­geld­be­zie­hende, Stu­die­rende, Schüle­rin­nen und Schüler so­wie Aus­zu­bil­dende mit un­terstützen­den Leis­tun­gen soll zügig vom Deut­schen Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den. Da­nach sol­len an­ge­sichts stark ge­stie­ge­ner En­er­gie­preise

  • Empfänger von Wohn­geld 135 Euro (und Wohn­geld-Haus­halte mit zwei Per­so­nen 175 Euro so­wie pro wei­te­rem Fa­mi­li­en­mit­glied 35 Euro),
  • Azu­bis und Stu­die­rende im Bafög-Be­zug 115 Euro pro Per­son

er­hal­ten. Der Heiz­kos­ten­zu­schuss soll im Som­mer ge­zahlt wer­den, wenn in der Re­gel die Heiz­kos­ten- oder Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nun­gen an­ste­hen.

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