EU-Dringlichkeitsverordnung: EU-Kommission beschleunigt Einsatz erneuerbarer Energien
Die EU-Kommission verabschiedete am 09.11.2022 auf Grundlage des Art. 122 Abs. 1 AEUV eine neue, auf ein Jahr befristete Dringlichkeitsverordnung zur schnelleren Nutzbarkeit von erneuer-baren Energiequellen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und der dar-aus resultierenden Energiekrise zielt die Verordnung darauf ab, den Genehmigungsprozess in Bereichen, bei denen es keine Bedenken gibt, bspw. bei Solarpaneelen auf Gebäuden, zu erleich-tern und letztendlich zu verkürzen, um schnellere Unabhängigkeit zu generieren. ...lesen Sie mehr