Wärmeplanungsgesetz für Fernwärmeversorgungsunternehmen
Der Bundestag hat am 17.11.2023 in zweiter und dritter Lesung das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet (BT-Drs. 20/9344). Der Bundesrat wird voraussichtlich am 15.12.2023 abschließend darüber befinden. Das Gesetz wird den Ländern aufgeben, die Kommunen zu verpflichten, Wärmeplanungen zu erstellen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf umfangreiche Pflichten für Fernwärmeversorgungsunternehmen zur Dekarbonisierung ihrer Wärmeversorgung und zur Erstellung entsprechender Fahrpläne. Ziel ist es, den Wärmesektor bis 2045 vollständig zu dekarbonisieren. Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf folgende Regelungen. ...lesen Sie mehr