Welcher Steuersatz gilt für die Lieferung von Holzhackschnitzel?
Der ermäßigte Steuersatz für die Lieferung von Spänen, Holzabfällen und Holzausschuss gem. Nr. 48b der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG findet keine Grundlage in der MwStSystRL. Da auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln - gleich aus welchem Holz gewonnen - der ermäßigte Steuersatz unionsrechtlich nicht anzuwenden ist, kann seine Anwendung auf aus Rohholz gewonnene Holzhackschnitzel auch nicht auf den Grundsatz der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer gestützt werden. ...lesen Sie mehr