Neue gemeinsame EU-Agrarpolitik ab 2023
Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett die Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) verabschiedet, die ab dem Jahr 2023 gelten sollen. Die GAP-Gesetze sind Teil eines „GAP-Strategieplans“, welcher am Ende des Jahres der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Dabei soll die Förderpolitik der GAP neu ausgerichtet werden. Die Gesetzesvorhaben bringen eine grundlegende Veränderung der Landwirtschaft mit sich. Diese soll zukunftsorientiert und umweltfreundlicher werden. Im Detail wird bei der Änderung auf die Bindung von Direktzahlungen an bestimmte Umweltleistungen gesetzt. ...lesen Sie mehr