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Neue gemeinsame EU-Agrarpolitik ab 2023

Weg von der Flächenzahlung - hin zur gezielten Förderpolitik

Am 13.04.2021 hat das Bun­des­ka­bi­nett die Ge­set­zes­vor­ha­ben zur Um­set­zung der ge­mein­sa­men EU-Agrar­po­li­tik (GAP) ver­ab­schie­det, die ab dem Jahr 2023 gel­ten sol­len. Die GAP-Ge­setze sind Teil ei­nes „GAP-Stra­te­gie­plans“, wel­cher am Ende des Jah­res der EU-Kom­mis­sion zur Ge­neh­mi­gung vor­ge­legt wer­den soll. Da­bei soll die Förder­po­li­tik der GAP neu aus­ge­rich­tet wer­den. Die Ge­set­zes­vor­ha­ben brin­gen eine grund­le­gende Verände­rung der Land­wirt­schaft mit sich. Diese soll zu­kunfts­ori­en­tiert und um­welt­freund­li­cher wer­den. Im De­tail wird bei der Ände­rung auf die Bin­dung von Di­rekt­zah­lun­gen an be­stimmte Um­welt­leis­tun­gen ge­setzt.

Die GAP be­ruht auf zwei „Säulen“. Die er­ste Säule um­fasst Di­rekt­zah­lun­gen an Land­wirte. Die zweite Säule ergänzt die GAP und zielt auf spe­zi­elle Förde­run­gen des länd­li­chen Rau­mes ab.

Direktzahlungen aufgrund von Flächenprämien

Die Di­rekt­zah­lun­gen set­zen sich zum großen Teil aus Flächenprämien zu­sam­men. Da­bei wer­den die Förde­run­gen al­lein an der Fläche des land­wirt­schaft­li­chen Be­trie­bes be­mes­sen. Bis­lang wur­den 78 % der EU-Agrarförder­mit­tel als Flächenprämie aus­ge­schüttet. Bis zum Jahre 2026 sol­len pau­schale Flächen­zah­lun­gen auf einen An­teil von un­ter 50 % der ur­sprüng­li­chen EU-Mit­tel re­du­ziert wer­den. Diese Gelder wer­den dann an Leis­tun­gen für Klima-, Na­tur- und Um­welt­schutz geknüpft.

Ergänzung um Ökoregelungen

Die Ge­set­zes­vor­ha­ben se­hen eine Ergänzung der Di­rekt­zah­lun­gen durch die so­ge­nann­ten Öko­re­ge­lun­gen vor. Die Öko­re­ge­lun­gen ha­ben das Ziel der flächen­de­cken­den Öko­lo­gi­sie­rung der Land­wirt­schaft. Da­bei wer­den be­stimmte Maßnah­men, wie die Schaf­fung von Rück­zugsräumen für Pflan­zen, In­sek­ten und Tiere, aber auch der Ver­zicht auf den Ein­satz che­mi­scher Pflan­zen­schutz­mit­tel, gefördert. Die Teil­nahme an den Öko­re­ge­lun­gen steht al­len Land­wir­ten of­fen. Die Zah­lung hin­ge­gen ist an der Leis­tung der Land­wirte ge­bun­den. Kon­kret sol­len die Öko­re­ge­lun­gen ab 2023 25 % der Di­rekt­zah­lun­gen aus­ma­chen. Dies ent­spricht mehr als eine Mil­li­arde Euro pro Jahr.

Im Rah­men der so­ge­nann­ten zwei­ten Säule sol­len zweck­ge­bun­dene Gelder für Agrarum­welt- und Kli­ma­schutzmaßnah­men zur Verfügung ge­stellt wer­den. Da­bei wer­den Mit­tel aus der ers­ten Säule auf die zweite Säule um­ge­schich­tet. Ins­be­son­dere die tier­ge­rechte Hal­tung, Maßnah­men zum Schutze der Res­source Was­ser so­wie der öko­lo­gi­sche Land­bau, sol­len gestärkt wer­den.

Kon­kret be­deu­tet dies, dass be­reits im Jahre 2022 8 % der Mit­tel auf die zweite Säule um­ge­schich­tet wer­den sol­len. Bis 2023 10 %, 2024 11 %, 2025 12,5 % und bis 2026 15 %.

Zusätz­lich sol­len ge­son­derte Zah­lun­gen in Höhe von 1 % der EU-Mit­tel als Di­rekt­zah­lung für Mut­ter­schafe, -zie­gen und -kühe mit Wei­de­hal­tung zur Verfügung ge­stellt wer­den. Dies ent­spricht jähr­lich ca. 85 Mio. Euro.

Land­wirte, die diese Zah­lun­gen er­hal­ten wol­len, müssen je­doch er­wei­terte Min­dest­an­for­de­run­gen („Kon­di­tio­na­lität“) ein­hal­ten. U. a. müssen 3 % der Ackerflächen für Bra­chen oder Gehölz­strei­fen zur Verfügung ge­stellt wer­den.

Evaluation der Instrumente in 2024

2024 wird das Bun­des­ka­bi­nett eva­lu­ie­ren, in­wie­fern sich die neuen In­stru­mente auf den Um­welt­schutz aus­wir­ken. Das Ge­set­zes­pa­ket wird nun von Bun­des­tag und Bun­des­rat be­ra­ten. Zu­dem muss Deutsch­land be­reits in die­sem Jahr sei­nen Um­set­zungs­plan der EU-Kom­mis­sion zur Ge­neh­mi­gung vor­le­gen.

Hin­weis: Alle Land­wirte soll­ten die Neue­run­gen zur ge­mein­same EU-Agrar­po­li­tik gut im Blick be­hal­ten und sich ge­ge­be­nen­falls schon jetzt auf die neuen Vor­aus­set­zun­gen ein­stel­len, um wei­ter­hin staat­li­che Förder­mit­tel er­hal­ten zu können.

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