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Die Europäische Kommission will die Käfigtierhaltung bei landwirtschaftlichen Nutztieren beenden

Die EU-Kom­mis­sion hat am 30.06.2021 bestätigt, dass sie bis 2023 einen Le­gis­la­tiv­vor­schlag vor­le­gen will, um die Käfig­tier­hal­tung für eine Reihe von land­wirt­schaft­li­chen Nutz­tie­ren zu ver­bie­ten. Sie rea­giert da­mit auf die Eu­ropäische Bürger­in­itia­tive "End the Cage Age“.

Der Kom­mis­si­ons­vor­schlag zum Ver­bot der Käfig­hal­tung wird ein Teil der lau­fen­den Überprüfung der Tier­schutz­vor­schrif­ten im Rah­men der Stra­te­gie „Vom Hof auf den Tisch“ sein und soll zu nach­hal­ti­ge­ren Agrar- und Le­bens­mit­tel­sys­te­men führen.

Dies be­trifft nicht nur die Tiere, die be­reits von den ak­tu­el­len Rechts­vor­schrif­ten er­fasst sind, wie Le­ge­hen­nen, Sauen und Kälber, son­dern auch wei­tere, in der Bürger­in­itia­tive ge­nannte Tiere, wie Ka­nin­chen, Jung­hen­nen, Masthähn­chen, Le­ge­tiere, Wach­teln, En­ten und Gänse. Für diese Tiere hat die Kom­mis­sion die Eu­ropäische Behörde für Le­bens­mit­tel­si­cher­heit (EFSA) be­reits ge­be­ten, den ak­tu­el­len wis­sen­schaft­li­chen Er­kennt­nis­stand zu ergänzen. Mit die­sen In­for­ma­tio­nen sol­len dann die nöti­gen Vor­aus­set­zun­gen für ein Ver­bot der Käfig­hal­tung fest­ge­legt wer­den. An­schließend soll die Ver­wen­dung von Käfig­sys­te­men für alle in der In­itia­tive ge­nann­ten Tiere schritt­weise be­en­det und schließlich ver­bo­ten wer­den.

Die Europäische Bürgerinitiative

Die Eu­ropäische Bürger­in­itia­tive EBI be­steht seit April 2012. Sie ermöglicht je­dem Bürger, die Agenda in einem brei­ten Spek­trum von Po­li­tik­be­rei­chen zu be­ein­flus­sen. Mit min­des­tens ei­ner Mil­lion Men­schen aus min­des­tens sie­ben EU-Mit­glied­staa­ten kann eine EBI die EU-Kom­mis­sion zur Vor­lage von Le­gis­la­tiv­vor­schlägen in Be­rei­chen auf­for­dern, in de­nen sie zuständig ist. Dies ist ak­tu­ell durch die Bürger­in­itia­tive "End the Cage Age“ ge­sche­hen.

Auswirkungen des Verbots

Für die Be­en­di­gung der Käfig­hal­tung müssen die ak­tu­el­len Hal­tungs­sys­teme geändert wer­den. Aus die­sem Grund wird die Kom­mis­sion die so­zioöko­no­mi­schen und öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen der zu tref­fen­den Maßnah­men und den Nut­zen für den Tier­schutz in ei­ner bis Ende 2022 ab­zu­schließen­den Fol­gen­ab­schätzung prüfen. Hierzu will sie spätes­tens An­fang 2022 eine öff­ent­li­che Kon­sul­ta­tion durchführen. Die Kom­mis­sion will ins­be­son­dere prüfen, ob ein In­kraft­tre­ten der vor­ge­schla­ge­nen Rechts­vor­schrif­ten im Jahr 2027 rea­lis­ti­sch ist.

Mögliche Folgen für die Landwirte

Die schritt­weise Ab­schaf­fung der Käfig­hal­tung wird für die Land­wirte mit Kos­ten ver­bun­den sein. Die Kom­mis­sion will die Land­wirte mit der Um­stel­lung je­doch nicht al­leine las­sen und sie in al­len Pha­sen des Überg­angs un­terstützen. Im Rah­men des­sen sol­len Gelder aus der EU-Agrar­po­li­tik ge­nutzt wer­den, um Bau­ern beim Um­bau von Ställen oder der An­schaf­fung neuer Hal­tungs­sys­teme zu hel­fen.

Zu­dem will die EU verstärkt dar­auf hin­wir­ken, dass Tier­schutz­stan­dards in Han­dels­ab­kom­men ver­an­kert wer­den. Dies soll auch ver­hin­dern, dass ausländi­sche Er­zeu­ger die Tier­schutz­stan­dards un­ter­lau­fen und da­mit EU-Bau­ern nach dem Aus­stieg aus der Käfig­hal­tung un­fair Kon­kur­renz ma­chen.

Zwei weitere Registrierungen von Bürgerinitiativen

Die EU-Kom­mis­sion will zu­dem zwei wei­tere Eu­ropäische Bürger­in­itia­ti­ven re­gis­trie­ren. Zum einen die In­itia­tive "Eu­ropäischer EcoScore". Da­bei soll ein ver­pflich­ten­des Eti­kett mit An­ga­ben für die Ver­brau­cher zu den Um­welt­aus­wir­kun­gen von Pro­duk­ten, die auf dem EU-Markt her­ge­stellt oder ver­kauft wer­den, ein­geführt wer­den. Das Eti­kett würde auf ei­ner stan­dar­di­sier­ten Be­rech­nung be­ru­hen. Be­gon­nen wer­den soll mit der Le­bens­mit­tel- und der Be­klei­dungs­bran­che. Im End­ef­fekt sol­len je­doch alle Pro­dukt­ar­ten ab­ge­deckt wer­den.

Außer­dem gibt es noch die In­itia­tive "Für den Schutz kos­me­ti­scher Mit­tel ohne Tierquäle­rei und ein Eu­ropa ohne Tier­ver­su­che", die das be­ste­hende EU-Ver­bot von Tier­ver­su­chen für Kos­me­tika und des In­ver­kehr­brin­gens von an Tie­ren ge­tes­te­ten In­halts­stof­fen ver­schärfen und aus­wei­ten möchte.

Nach Auf­fas­sung der Kom­mis­sion ha­ben beide In­itia­ti­ven die er­for­der­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt und sind so­mit recht­lich zulässig. Er­hal­ten die In­itia­ti­ven in­ner­halb ei­nes Jah­res eine Mil­lion Un­terstützungs­be­kun­dun­gen aus min­des­tens sie­ben ver­schie­de­nen Mit­glied­staa­ten, muss die Kom­mis­sion auf ihre Vor­schläge rea­gie­ren.

Die Umsetzung des Verbotes

Die Kom­mis­sion kann je­doch nur Vor­schläge un­ter­brei­ten. Die kon­krete Re­ge­lung muss an­schließend mit den Mit­glied­staa­ten und dem Eu­ro­pa­par­la­ment aus­ge­han­delt wer­den. Bei der Käfig­hal­tung dürfte es aus ei­ni­gen Mit­glied­staa­ten starke Wi­derstände oder zu­min­dest die For­de­rung nach länge­ren Überg­angs­zei­ten ge­ben.

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