EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (WaldschutzVO): Neue Einfuhr- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Rodung, Entwaldung und generell die Waldschädigung stellen neben dem Ausstoß von CO2 eine der Hauptursachen für den Klimawandel und insbesondere den Verlust biologischer Vielfalt dar. Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzte, dass von 1990 bis 2020 ca. 420 Mio. Hektar Wald abgeholzt wurden und dabei bis zu 90 % der Entwaldung auf nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen ist. Die EU-Verordnung für entwal-dungsfreie Lieferketten, sog. WaldschutzVO, will mit neuen Ein- und Ausfuhrverboten ab 31.12.2024 Abhilfe schaffen. ...lesen Sie mehr