Faktische Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020
Mit Schreiben vom 10.12.2021 wandte sich der Deutsche Steuerberaterverband an Bundesfinanzminister Christian Lindner und bat zur Entlastung der Steuerberater angesichts des zusätzlichen Arbeitsaufkommens durch die Corona-Pandemie u. a. darum, auf das Einleiten von Ordnungsgeldverfahren wegen nicht bis 31.12.2021 veröffentlichte Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 zu verzichten. Dieser Bitte kommt das Bundesamt für Justiz teilweise nach. ...lesen Sie mehr