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Quo vadis Wirtschaftsprüfung?

Be­ge­ben wir uns auf eine Zeit­reise der Rech­nungs­le­gung und Prüfung, so stel­len wir fest: Die Aus­sa­ge­kraft des Jah­res­ab­schlus­ses ist über den Lauf der Zeit zu­neh­mend in den Mit­tel­punkt der Be­trach­tung gerückt. Der Wirt­schaftsprüfer prüft, ob die ge­setz­li­chen Vor­ga­ben berück­sich­tigt wur­den, ein rea­lis­ti­sches Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage ge­zeich­net und die Fortführung des Un­ter­neh­mens wahr­schein­lich ist, und be­schei­nigt dies mit einem Prüfte­stat. Da­bei wer­den die Vor­ga­ben an die Ab­schlussprüfung lau­fend durch den Ge­setz­ge­ber nach­ge­schärft und durch Ent­wick­lun­gen im Aus­land be­ein­flusst.

Wel­che Fak­to­ren und rich­tungs­wei­sen­den Mei­len­steine die Wirt­schaftsprüfung geprägt ha­ben und wel­chen Her­aus­for­de­run­gen sich die Wirt­schaftsprüfer­bran­che in Zu­kunft stel­len muss, darüber ha­ben wir mit Dr. Wolf­gang Russ, Wirt­schaftsprüfer, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz, ge­spro­chen. Nach 36-jähri­ger Be­rufstätig­keit bei Eb­ner Stolz ver­ab­schie­det er sich zum Jah­res­wech­sel in den Ru­he­stand. Als langjähri­ges Mit­glied im Haupt­fach­aus­schuss des In­sti­tuts der Wirt­schaftsprüfung (IDW) hat sich Herr Dr. Russ maßgeb­lich in fach­li­che The­men und Fra­gen des Be­rufs­stands ein­ge­bracht.

Dr. Wolfgang Russ, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ebner Stolz, Stuttgart

Herr Dr. Russ, was waren die größten Herausforderungen, denen sich die Wirtschaftsprüferbranche in den gut 40 Jahren Ihrer Karriere stellen musste?

Kurz ge­fasst las­sen sich die Her­aus­for­de­run­gen mit ei­ni­gen Stich­wor­ten um­reißen, die heute wie da­mals ak­tu­ell sind und glei­chermaßen Fi­nanzmärkte, Man­dan­ten und die WP-Bran­che be­tref­fen: zu­neh­mende In­ter­na­tio­na­li­sie­rung, an­hal­tende Di­gi­ta­li­sie­rung, per­ma­nen­ter re­gu­la­to­ri­scher Ak­ti­vis­mus. Dar­aus ist eine Pro­fes­sio­na­li­sie­rung al­ler Be­rei­che und letzt­lich eine Ent­wick­lung un­se­rer Bran­che ent­stan­den, die von dem klas­si­schen freien Be­ruf weg und in den re­le­van­ten Markt­seg­men­ten hin zu na­tio­nal und teil­weise welt­weit agie­ren­den Prüfungs- und Be­ra­tungs­un­ter­neh­men geführt hat. Da­ne­ben wa­ren natürlich die Her­aus­for­de­run­gen aus zum Teil epo­cha­len po­li­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen zu bewälti­gen; ich nenne nur die Wie­der­ver­ei­ni­gung, die Euro-Einführung, den (Wie­der-) Auf­stieg Chi­nas, den Auf­stieg und Fall des Neuen Mark­tes, die Fi­nanz- und Wirt­schafts­krise 2008/09 und nicht zu­letzt die Corona-Pan­de­mie. Alle diese The­men hat­ten (bzw. ha­ben) zum Teil si­gni­fi­kante Aus­wir­kun­gen auf Rech­nungs­le­gung und Prüfung.

Das deutsche Prüfungswesen wurde maßgeblich durch globale Vorgaben beeinflusst. So berücksichtigen die vom DRSC bzw. IDW herausgegebenen Rechnungslegungsstandards auch die IFRS-Standards und die Prüfungsstandards orientieren sich immer stärker an den International Standards on Auditing. Hat das HGB auf lange Sicht ausgedient?

Nein, das sehe ich so nicht. Zwei­fel­los wurde das primär dem Gläubi­ger­schutz die­nende HGB schritt­weise den IFRS an­genähert. Insb. das Bi­lanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz aus dem Jahr 2009 hat hier einen we­sent­li­chen Schritt der Annäherung ge­bracht. Al­ler­dings wer­den die in die­sem Ge­setz ein­geräum­ten Ak­ti­vie­rungs­wahl­rechte nur von ein­zel­nen Un­ter­neh­men wahr­ge­nom­men. Außer­dem sind die IFRS zu­neh­mend kom­ple­xer in der An­wen­dung ge­wor­den; ich darf nur an die sehr ex­ten­si­ven Be­richts­pflich­ten im An­hang („no­tes") er­in­nern. Zu­gleich hat sich das für mitt­lere und klei­nere Ge­sell­schaf­ten vor Jah­ren vom IASB ent­wi­ckelte Kon­zept „IFRS for SME“ in der Pra­xis nicht durch­set­zen können. Schließlich dürfen wir nicht ver­ges­sen, dass die Rech­nungs­le­gung (auf der Ebene des Ein­zel­ab­schlus­ses) in das je­wei­lige Ge­sell­schafts- und In­sol­venz­recht ein­ge­bet­tet ist; hier ist be­reits in­ner­halb der EU eine große Band­breite zu ver­zeich­nen. Wir be­ob­ach­ten im Übri­gen, dass Man­dan­ten, die nicht zur IFRS-Rech­nungs­le­gung ver­pflich­tet sind, son­dern diese frei­wil­lig an­wen­den, sich teil­weise wie­der hier­von ver­ab­schie­den und dem HGB zu­wen­den.

2001 wurde die externe Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer zur Sicherung der Qualität im Berufsstand eingeführt. Wie wird diese Qualitätskontrolle konkret bei Ebner Stolz umgesetzt und hat diese - in Anbetracht verschiedentlicher Bilanzskandale - ihr Ziel erreicht?

Die in­terne und ex­terne Qua­litätskon­trolle bei Eb­ner Stolz ist ein mehr­stu­fi­ger Pro­zess. Die wich­tigste in­terne Qua­litäts­stufe be­steht in der kom­pe­ten­ten Ar­beit gut aus­ge­bil­de­ter man­dats­ver­ant­wort­li­cher Prüfer und Part­ner, ver­bun­den mit adäqua­ten pro­zess­in­te­grier­ten Qua­litäts­si­che­rungsmaßnah­men. Bei be­stimm­ten Man­da­ten, insb. im Ka­pi­tal­markt­um­feld, fin­det zusätz­lich eine un­abhängige sog. auf­trags­be­glei­tende Qua­litäts­si­che­rung durch einen nicht mit der Prüfung be­fass­ten Wirt­schaftsprüfer statt. Schließlich un­ter­zie­hen wir eine Stich­probe von Prüfungs­aufträgen jähr­lich ei­ner in­ter­nen Nach­schau.

Die ex­terne Qua­litätskon­trollprüfung be­gann 2002 mit dem sog. Peer Re­view (alle drei Jahre, später alle sechs Jahre) durch eine an­dere Wirt­schaftsprüfungs­ge­sell­schaft; seit 2007 tritt eine spe­zi­fi­sche In­spek­tion der Pra­xis­or­ga­ni­sa­tion und der Prüfungs­aufträge von Man­da­ten im öff­ent­li­chen In­ter­esse durch die heu­tige APAS (Ab­schlussprüfer­auf­sichts­stelle) hinzu, der wir uns im Hin­blick auf die be­acht­li­che Zahl der von uns in die­sem Seg­ment be­treu­ten Man­date jähr­lich un­ter­zie­hen müssen. Diese (ex­ter­nen) Qua­litätsüberprüfun­gen sind zwar oft lästig und manch­mal et­was klein­tei­lig an­ge­legt, aber sie ha­ben durch den von uns ge­pfleg­ten kon­struk­ti­ven Aus­tausch mit den In­spek­to­ren zwei­fel­los dazu bei­ge­tra­gen, un­sere Prüfungs­qua­lität auf dem höchs­ten in­ter­na­tio­na­len Stan­dard zu hal­ten. Wir sind durch­aus stolz dar­auf, dass die APAS bis­lang keine Fest­stel­lun­gen zu un­se­rer Pra­xis­or­ga­ni­sa­tion ge­trof­fen hat.

2016 kam es mit dem Abschlussprüferreformgesetz und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz zu weiteren Novellierungen des Berufsrechts. Hierdurch sollten mittelständische Prüfungsgesellschaften gestärkt werden. Wie haben sich diese Reformen konkret bei Ebner Stolz ausgewirkt?

Die ur­sprüng­lich durch den EU-Kom­mis­sar Mi­chel Bar­nier ver­folgte Ziel­set­zung der Stärkung des Wett­be­werbs und insb. der Ver­brei­te­rung der An­bie­ter­struk­tur wurde durch die re­gu­la­to­ri­schen Maßnah­men nicht er­reicht; die Zahl der An­bie­ter in die­sem Seg­ment nimmt lau­fend ab. Insb. die nun­mehr ver­pflich­tende ex­terne Ro­ta­tion wirkt ten­den­zi­ell kon­zen­tra­ti­onsfördernd. Eb­ner Stolz konnte in die­sem Um­feld seine Po­si­tion als Nr. 5 bei der Prüfung ka­pi­tal­markt­no­tier­ter Un­ter­neh­men seit 2016 kon­ti­nu­ier­lich aus­bauen.

Wie können sich mittelständische Prüfungsgesellschaften im Wettbewerb und der Gemengelage mit den Big Four behaupten und worin sehen Sie den Mehrwert von Ebner Stolz gegenüber den großen Beratungsgesellschaften?

Seit der Gründung von Eb­ner Stolz im Jahr 1974 ha­ben wir uns als der­je­nige Prüfer und Be­ra­ter ver­stan­den, der sich ge­zielt dem Mit­tel­stand mit sei­nen spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen ver­schrie­ben hat und stets fo­kus­siert „näher dran“ am Man­dan­ten und sei­nen Ent­schei­dungsträgern war und ist. Aus je­der Ab­schlussprüfung wol­len wir Er­kennt­nisse ge­win­nen, die dem Man­dan­ten in sei­nem Rech­nungs­we­sen, sei­ner Steu­er­si­tua­tion, sei­ner IT-Auf­stel­lung oder in all­ge­mei­nen un­ter­neh­me­ri­schen Fra­gen wei­ter­hel­fen. Die­sen An­spruch un­se­rer Gründer, den ich kürz­lich mit et­was an­de­ren Worten in dem Ant­wort­brief von Dr. Eb­ner auf mein Be­wer­bungs­schrei­ben wie­der­fand, wol­len wir heute und in Zu­kunft wei­ter­hin mit Le­ben füllen. Ge­genüber den großen Häusern se­hen wir uns in der kon­se­quen­ten Aus­rich­tung auf den Mit­tel­stand im Vor­teil; zu­dem ist un­sere Or­ga­ni­sa­tion bei wei­tem we­ni­ger zen­tra­lis­ti­sch an­ge­legt und setzt statt­des­sen auf den un­ter­neh­me­ri­sch agie­ren­den, voll man­dats­ver­ant­wort­li­chen Part­ner.

Richten wir den Blick nach vorne. Die Branche hat sich mit zahlreichen Regulatorien, einem steigenden Wettbewerb, anhaltendem Preisdruck und der Digitalisierung zahlreichen Herausforderungen zu stellen. Wie sieht die Zukunft der Wirtschaftsprüfung aus?

Zunächst: die Kern­funk­tion der Wirt­schaftsprüfung war es seit der Einführung der ge­setz­li­chen Ab­schlussprüfung, den sog. Sta­ke­hol­dern ei­nes Un­ter­neh­mens mit Testa­ten und Prüfungs­be­rich­ten Si­cher­heit zu ver­mit­teln. Diese Ga­ran­tie­funk­tion gilt es auch in Zu­kunft zu be­wah­ren und an­ge­mes­sen, d. h. ohne Vergrößerung der sog. Er­war­tungslücke, wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. So wird als Folge des Wire­card-Falls mögli­cher­weise die Prüfung von Ma­nage­ment Fraud und die Exis­tenz und Verläss­lich­keit von Com­pli­ance-Sys­te­men in­ten­si­viert wer­den.

Si­cher­lich wer­den da­ten­ba­sierte („Voll-“) Prüfungs­ansätze in Zu­kunft an Be­deu­tung ge­win­nen. Diese wer­den, die Corona-Si­tua­tion war in­so­weit ein be­schleu­ni­gen­der Fak­tor, zu­neh­mend auch off­site und außer­halb der Hauptprüfung statt­fin­den. Diese Prüfungs­ansätze ha­ben je­doch u. a. dann ihre Grenze, wenn etwa bei der Ein­schätzung der Wert­hal­tig­keit ei­nes Fir­men­werts oder der Be­ur­tei­lung ei­ner Pro­zessrück­stel­lung das Er­mes­sen von Bi­lan­zie­ren­dem und Prüfer eine Rolle spielt.

Hin­sicht­lich der Ho­no­ra­rent­wick­lung halte ich es aus ver­schie­de­nen Gründen nicht für aus­ge­schlos­sen, dass wir eine Ent­wick­lung wie im Ver­ei­nig­ten König­reich er­le­ben. Dort ist es seit ca. zwei Jah­ren im Nach­gang zu meh­re­ren Bi­lanz­skan­da­len und re­gu­la­to­ri­schen Ein­grif­fen zu ei­ner deut­li­chen Um­kehr der Ho­no­ra­rent­wick­lung ge­kom­men.

Und wie geht Ebner Stolz mit diesen Herausforderungen um?

Ganz klar, die Di­gi­ta­li­sie­rung verändert un­sere Bran­che mas­siv. Fort­schritte in die­sem Be­reich sind ein Schlüssel, um zu­gleich den an­de­ren Her­aus­for­de­run­gen ge­recht zu wer­den und den Man­dan­ten­mehr­wert un­se­rer Tätig­keit im nächs­ten Jahr­zehnt mit neuen In­hal­ten zu füllen. Wir ha­ben un­sere Res­sour­cen im Be­reich Di­gi­ta­li­sie­rung über­pro­por­tio­nal zu un­se­rer Wachs­tums­ent­wick­lung aus­ge­baut. Eine recht an­sehn­li­che Per­so­nen­gruppe kümmert sich in­zwi­schen auf Voll­zeit­ba­sis um die di­gi­tale Trans­for­ma­tion in der Ab­schlussprüfung. Wich­tige ak­tu­elle The­men sind bspw. Data Ana­lytics, Pro­cess Mi­ning, Ar­ti­fi­cial In­tel­li­gence, der Auf­bau ei­nes sog. Data Warehouses, Kol­la­bo­ra­ti­ons­platt­for­men mit Man­dan­ten und an­de­ren Prüfern (z. B. bei der Prüfung von Kon­zern­ab­schlüssen). In­ter­es­san­ter Weise be­ste­hen bei ei­ni­gen der ge­nann­ten The­men Schnitt­stel­len und Syn­er­gie­po­ten­tiale zu Di­gi­ta­li­sie­rungs­auf­ga­ben aus der Steuer-, Rechts- und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung, die wir in un­se­rem sog. In­no­va­tion Board re­gelmäßig ko­or­di­nie­ren.

Verlassen wir nun den fachlichen Teil unseres Gesprächs: Was waren Ihre persönlichen Highlights? Und: würden Sie heute nochmals den Beruf des Wirtschaftsprüfers ergreifen?

Ich nehme den letz­ten Teil Ih­rer Frage zu­erst auf: Ja, ohne Wenn und Aber. Ich würde noch­mals Wirt­schaftsprüfer wer­den, ich bin schon im­mer ein Zah­len­mensch ge­we­sen und habe er­lebt, dass die Tätig­keit als Wirt­schaftsprüfer weit darüber hin­aus­geht.

Die Er­in­ne­run­gen sind und blei­ben vielfältig, ich möchte sie zwei­tei­len in die man­dats­be­zo­ge­nen Er­fah­run­gen und die­je­ni­gen bei der Ent­wick­lung des ei­ge­nen Un­ter­neh­mens: in der Man­dats­ar­beit sind ei­ner­seits teil­weise jahr­zehn­te­lange, ver­trau­ens­volle Ver­bin­dun­gen zu ein­zel­nen Mit­telständ­lern aus der lau­fen­den Prüfung und Be­ra­tung ent­stan­den; mit die­sen Un­ter­neh­men hat man ge­mein­sam viel er­lebt und ge­stal­tet. An­de­rer­seits wa­ren die großen Pro­jekt­aufträge wie die Ver­schmel­zungsprüfung Te­le­kom/T-On­line, der Squeeze-Out Bayer/Sche­ring, die Son­derprüfung Hypo Real Es­tate und die zahl­rei­chen Börsengänge und Un­ter­neh­menskäufe, die ich be­glei­ten durfte, for­dernd und un­ge­mein reiz­voll.

Bei Eb­ner Stolz be­gann al­les mit mei­nen Stutt­gar­ter „Lehr­meis­tern“ Eckart Eb­ner, Ger­hard Lem­penau und Ger­hard Weigl; Vor­bil­dern, von de­nen ich als jun­ger Be­rufs­kol­lege fach­lich und persönlich sehr viel ler­nen und auf­neh­men konnte. Die Be­ru­fung zum ers­ten Part­ner aus ei­ge­nen Rei­hen zum 1.1.1990 und das darin zum Aus­druck kom­mende Ver­trauen un­se­rer Gründer war zwei­fel­los ein wich­ti­ger persönli­cher Mei­len­stein. Als Part­ner hatte ich stets großen Frei­raum, mich in die The­men ein­zu­brin­gen, die mir be­son­ders wich­tig wa­ren. Als be­deu­tends­tes Er­eig­nis in die­ser Hin­sicht möchte ich die Ge­spräche zur Fu­sion mit un­se­ren Ham­bur­ger und Kölner Part­ner­kol­le­gen (da­mals Mönning & Part­ner und Ba­chem Fer­vers Jans­sen Mehr­hoff) her­vor­he­ben, die vor nun­mehr zwölf Jah­ren er­folg­reich ab­ge­schlos­sen wer­den konnte. Ein an­de­res span­nen­des und durch­aus persönlich prägen­des Betäti­gungs­feld lag in den letz­ten zehn Jah­ren auf in­ter­na­tio­na­ler Ebene: das En­ga­ge­ment für un­sere in­ter­na­tio­nale Or­ga­ni­sa­tion Ne­xia, in die wir viel Kraft und En­er­gie hin­ein­ste­cken, primär mit dem Ziel, eine op­ti­male Be­treu­ung un­se­rer in­ter­na­tio­nal täti­gen Man­dan­ten si­cher­zu­stel­len.

In al­len Be­rei­chen sind es die vielfälti­gen persönli­chen Be­geg­nun­gen, die den be­son­de­ren Reiz mei­ner Ar­beit für Eb­ner Stolz aus­ge­macht ha­ben und von de­nen ich in der Rück­schau stets zeh­ren werde.

Und nun zum Abschluss noch die Frage: Wer tritt bei Ebner Stolz und in den verschiedenen Gremien in Ihre Fußstapfen, wenn Sie dann in den Ruhestand gehen?

Den größten Teil mei­ner Auf­ga­ben hat mein Part­ner­kol­lege Chris­toph Brauchle, mit dem ich seit vie­len Jah­ren ver­trau­ens­voll in einem Team zu­sam­men­ar­beite, be­reits über­nom­men; das be­trifft die Ver­ant­wor­tung für die von uns be­treu­ten Man­date, die Führung un­se­res Teams und die Lei­tung des Fach­be­reichs Wirt­schaftsprüfung. Er wird mir auch in der Ver­tre­tung  von Eb­ner Stolz im Haupt­fach­aus­schuss des IDW nach­fol­gen. Meine übri­gen Auf­ga­ben in den Führungs­gre­mien von Eb­ner Stolz , bei Ne­xia und in den be­ruf­li­chen Or­ga­ni­sa­tio­nen wur­den auf ver­schie­dene Kol­le­gen ver­teilt.

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