Auswirkungen des KöMoG auf die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde u. a. für Personenhandelsgesellschaften die Option zur Körperschaftsbesteuerung mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 eingeführt (s. auch novus Mai 2021, S. 4). Sofern bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr ein entsprechender Antrag bis 30.11.2021 gestellt wurde, ergeben sich bereits im Jahres- bzw. Konzernabschluss zum 31.12.2021, d.h. vor der erstmaligen Anwendung der Option, Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern. ...lesen Sie mehr