Neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur außerklinischen Intensivpflege
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-IPReG) die bisherigen Regelungen zum ambulanten intensivpflegerischen Versorgungsbedarf in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführt. ...lesen Sie mehr