Bestandsaufnahme zur Europarechtskonformität der deutschen Dividendenbesteuerung
Der BFH kam in seinen Urteilen vom 11.01.2012 (Az. I R 25/10) und 13.04.2021 (Az. I R 31/18) zu dem Schluss, dass die Erhebung deutscher Kapitalertragsteuer auf Dividenden an ausländische Kapitalgesellschaften einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellen kann. Solche Dividenden dürfen wirtschaftlich nicht stärker belastet werden als Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in Deutschland ausgeschüttet werden. ...lesen Sie mehr