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Steuerberatung

Großbritannien legt Post-Brexit-Zölle fest

Das Ver­ei­nigte König­reich legt einen Post-Brexit-Zoll­ta­rif fest, der nach Ab­lauf der Überg­angs­phase für Wa­ren gel­ten soll, die aus der EU ein­geführt wer­den.

Mit dem Ende der Überg­angs­phase, vor­aus­sicht­lich am 1.1.2021, gehört das Ver­ei­nigte König­reich (UK) nicht mehr zur Zoll­union der Eu­ropäischen Union (EU). Da­nach wird für Ein­fuh­ren in das Ver­ei­nigte König­reich nicht mehr der Ge­mein­same EU-Zoll­ta­rif gel­ten. 

Am 19.5.2020 kündigte UK einen neuen Post-Brexit-Zoll­ta­rif an. Der so­ge­nannte UK Glo­bal Ta­riff (UKGT) wird für alle Dritt­staa­ten gel­ten, mit de­nen UK kein Frei­han­dels­ab­kom­men ab­ge­schlos­sen hat. Sollte es zu kei­nem Frei­han­dels­ab­kom­men zwi­schen der EU und UK kom­men, würden die Zollsätze auch für Wa­ren, die aus der EU in UK ein­geführt wer­den, gel­ten.

Es gibt ei­nige Un­ter­schiede zwi­schen dem bis­her auch in UK gel­ten­den Ge­mein­sa­men Außen­zoll­ta­rif der EU und dem neuen UKGT. Dies sind ins­be­son­dere fol­gende Ände­run­gen:

  • Die durch­schnitt­li­chen Zollsätze des UKGT sind ge­rin­ger als die Zollsätze des EU-Zoll­ta­rifs.
  • Viele Zölle wer­den auf Null ge­setzt. Hierzu gehören z. B. sol­che auf Rohre aus Kup­fer­le­gie­run­gen, Schrau­ben, Spülma­schi­nen, Weih­nachtsbäume oder LED-Lam­pen.
  • Alle Zollsätze, die im EU-Zoll­ta­rif bis­her we­ni­ger als 2 % be­tra­gen, wer­den ab­ge­schafft.

Fer­ner wer­den die Zölle auf land­wirt­schaft­li­che und Fi­sche­rei­pro­dukte, PKW und Wa­ren aus Ke­ra­mik bei­be­hal­ten. Da­mit soll die bri­ti­sche In­dus­trie ge­schützt wer­den.

So­wohl die bri­ti­schen Han­dels­kam­mern als auch der Ver­hand­lungsführer der EU, Mi­chel Bar­nier, begrüßten die Klar­stel­lung im neuen Ta­rif, mach­ten je­doch deut­lich, dass ein Han­dels­ab­kom­men zwi­schen der EU und UK bis zum Jah­res­ende un­erläss­lich sei, um er­heb­li­che Kos­ten­stei­ge­run­gen für Un­ter­neh­men auf bei­den Sei­ten zu ver­mei­den.

Eu­ropäische Un­ter­neh­men soll­ten recht­zei­tig prüfen, in­wie­weit der neue Zoll­ta­rif sie be­trifft und wel­che Maßnah­men in dem Zu­sam­men­hang er­grif­fen wer­den können. Hierzu hat die bri­ti­sche Re­gie­rung ein On­line-Tool mit den neuen Zollsätzen veröff­ent­licht.

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