„Earn-Out-Zahlungen“ bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils aufgrund sog. Earn-Out-Klauseln dem Grunde und der Höhe nach ungewisse variable Kaufpreisbestandteile sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. ...lesen Sie mehr