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Rechtsberatung

Die Europäische Aktiengesellschaft - attraktiv für den Mittelstand?

Seit 2004 gibt es die Rechts­form der Eu­ropäischen Ak­ti­en­ge­sell­schaft (SE) - zwi­schen­zeit­lich ist das längst nicht nur eine Rechts­form für Großkon­zerne. Auch für mit­telständi­sch geprägte und ei­gentümer­geführte Un­ter­neh­men kann die SE eine at­trak­tive und fle­xi­ble Rechts­form sein.

Was spricht für eine SE?

In­ter­na­tio­nal tätige Un­ter­neh­men können ihre selbständi­gen na­tio­na­len Rechts­for­men auflösen und eu­ro­pa­weit un­ter dem Dach ei­ner SE un­selbständige Nie­der­las­sun­gen und Be­triebsstätten er­rich­ten. Un­ter­neh­men ha­ben große Fle­xi­bi­lität hin­sicht­lich der Lei­tungs­struk­tur der SE. Sie können zwi­schen einem mo­nis­ti­schen und dua­lis­ti­schen Sys­tem wählen. Für den Mit­tel­stand ist be­son­ders in­ter­es­sant, dass eine mo­nis­ti­sche Lei­tungs­struk­tur mit ei­ner ka­pi­tal­marktfähi­gen Ge­sell­schafts­form kom­bi­niert wer­den kann. Dar­aus er­schließen sich al­ter­na­tive Fi­nan­zie­rungsmöglich­kei­ten. Last but not least be­ste­hen auch über­zeu­gende mit­be­stim­mungs­recht­li­che Vor­teile.

Societas Europaea - SE - Praxisleitfaden zur Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft © Societas Europaea - SE - Praxisleitfaden zur Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft

Un­sere Bro­schüre „So­cie­tas Eu­ro­paea - SE - Pra­xis­leit­fa­den zur Um­wand­lung in eine eu­ropäische Ak­ti­en­ge­sell­schaft“ gibt einen Über­blick über diese Rechts­form und prak­ti­sche Hin­weise zur Um­wand­lung in eine Eu­ropäische Ak­ti­en­ge­sell­schaft.

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