Google: Datenschutzerklärung 2012 teilweise unwirksam
Für die Nutzung personenbezogener Daten ist eine informierte und freiwillige Einwilligung erforderlich. Die einfache Bestätigung von Verbrauchern, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben, reicht nicht aus. Behält sich ein Internet-Unternehmen (hier: Google) vor, einzelne Dienste nach eigenem Ermessen einzustellen oder zu ändern, ist darin ein gesetzlich nicht zulässiger Änderungsvorbehalt zu sehen. ...lesen Sie mehr