DRÄS 12: Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht
Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (DRÄS 12) des DRSC wurde am 07.03.2022 gemäß § 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gegeben, der DRS 20 Konzernlagebericht hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Inhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung ändert. Die Änderungen sind erfolgt, um DRS 20 formal an gesetzliche Änderungen anzupassen. ...lesen Sie mehr