Zielgruppe des Standardentwurfs sind Tochterunternehmen, die in den IFRS-Konzernabschluss ihres Mutterunternehmens einbezogen werden und selbst weder börsennotiert noch Kreditinstitute sind, sodass sie keine eigenständige öffentliche Rechenschaftspflicht haben. Diese Unternehmen erstellen üblicherweise neben der Aufstellung ihres Einzelabschlusses zusätzlich auf Basis der IFRS konzerninterne Reporting Packages für die Konzernmutter, die dann in den Konzernabschluss einfließen.
Durch den neu vorgeschlagenen Standard würde es den Tochterunternehmen ermöglicht, ihren Einzelabschluss ebenfalls unter Beachtung der IFRS aufzustellen, dabei aber Anhangangaben in reduziertem Umfang zu machen. Dadurch könnten die Tochterunternehmen - je nach Rechtslage in ihrem Heimatland - entweder auf die zusätzliche Erstellung eines Einzelabschlusses nach lokalen Rechnungslegungsregeln verzichten oder den Erstellungsaufwand für den Anhang deutlich reduzieren.
In Deutschland ist zu beachten, dass die Erstellung eines IFRS-Einzelabschlusses derzeit nur von der Offenlegung, nicht aber von der Aufstellung des Einzelabschlusses und des Lageberichts nach den Vorgaben des HGB befreit (§ 325 Abs. 2a HGB). Die Erleichterungswirkung durch den neuen Standard wäre also für deutsche Tochterunternehmen nach aktueller Rechtslage auf die Anhangangaben in einem freiwillig offengelegten IFRS-Abschluss begrenzt.
Der Standardentwurf ist über die Website des IASB hier abrufbar.