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Wirtschaftsprüfung

IASB veröffentlicht Exposure Draft ED/2021/7 „Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Anhangangaben“

Das IASB hat am 26.07.2021 den Stan­dar­dent­wurf ED/2021/7 zu An­ga­be­pflich­ten von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten ohne öff­ent­li­che Re­chen­schafts­pflicht veröff­ent­licht und zur Kom­men­tie­rung be­reit­ge­stellt. Die Kom­men­tie­rungs­frist läuft bis zum 31.01.2022.

Ziel­gruppe des Stan­dar­dent­wurfs sind Toch­ter­un­ter­neh­men, die in den IFRS-Kon­zern­ab­schluss ih­res Mut­ter­un­ter­neh­mens ein­be­zo­gen wer­den und selbst we­der börsen­no­tiert noch Kre­dit­in­sti­tute sind, so­dass sie keine ei­genständige öff­ent­li­che Re­chen­schafts­pflicht ha­ben. Diese Un­ter­neh­men er­stel­len übli­cher­weise ne­ben der Auf­stel­lung ih­res Ein­zel­ab­schlus­ses zusätz­lich auf Ba­sis der IFRS kon­zern­in­terne Re­por­ting Pa­cka­ges für die Kon­zern­mut­ter, die dann in den Kon­zern­ab­schluss ein­fließen.

Durch den neu vor­ge­schla­ge­nen Stan­dard würde es den Toch­ter­un­ter­neh­men ermöglicht, ih­ren Ein­zel­ab­schluss eben­falls un­ter Be­ach­tung der IFRS auf­zu­stel­len, da­bei aber An­han­gang­aben in re­du­zier­tem Um­fang zu ma­chen. Da­durch könn­ten die Toch­ter­un­ter­neh­men - je nach Rechts­lage in ih­rem Hei­mat­land - ent­we­der auf die zusätz­li­che Er­stel­lung ei­nes Ein­zel­ab­schlus­ses nach lo­ka­len Rech­nungs­le­gungs­re­geln ver­zich­ten oder den Er­stel­lungs­auf­wand für den An­hang deut­lich re­du­zie­ren.

In Deutsch­land ist zu be­ach­ten, dass die Er­stel­lung ei­nes IFRS-Ein­zel­ab­schlus­ses der­zeit nur von der Of­fen­le­gung, nicht aber von der Auf­stel­lung des Ein­zel­ab­schlus­ses und des La­ge­be­richts nach den Vor­ga­ben des HGB be­freit (§ 325 Abs. 2a HGB). Die Er­leich­te­rungs­wir­kung durch den neuen Stan­dard wäre also für deut­sche Toch­ter­un­ter­neh­men nach ak­tu­el­ler Rechts­lage auf die An­han­gang­aben in einem frei­wil­lig of­fen­ge­leg­ten IFRS-Ab­schluss be­grenzt.

Der Stan­dar­dent­wurf ist über die Web­site des IASB hier ab­ruf­bar.

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