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Wirtschaftsprüfung

IASB veröffentlicht Entwurf zum Management Commentary (Lageberichterstattung)

Am 27.05.2021 hat das IASB einen Stan­dar­dent­wurf zum „Ma­nage­ment Com­men­tary“ veröff­ent­licht. Die Kom­men­tie­rungs­frist läuft bis zum 23.11.2021. Der Stan­dar­dent­wurf soll das IFRS Prac­tice State­ment 1 „Ma­nage­ment Com­men­tary“ er­set­zen.

Das Prac­tice State­ment war im Jahr 2010 veröff­ent­licht wor­den. Nach An­sicht des IASB ha­ben sich aber in der Zwi­schen­zeit die In­for­ma­ti­ons­bedürf­nisse von Ka­pi­tal­ge­bern verändert, wor­auf zahl­rei­che Or­ga­ni­sa­tio­nen mit Leit­li­nien zur nar­ra­ti­ven Be­richt­er­stat­tung rea­giert ha­ben. Ziel des IASB-Pro­jekts ist die Ent­wick­lung ei­nes um­fas­sen­den Rah­men­kon­zepts auf Ba­sis die­ser be­ste­hen­den Leit­li­nien, die sich zum Teil nur auf spe­zi­fi­sche The­men und/oder be­stimmte Bran­chen kon­zen­trie­ren. Das Rah­men­kon­zept soll der Un­ter­neh­mens­lei­tung bei der Aus­wahl der zu be­rich­ten­den In­for­ma­tio­nen und der Dar­stel­lung der­sel­ben im Ma­nage­ment Com­men­tary hel­fen und gleich­zei­tig hin­rei­chend ver­bind­lich aus­ge­stal­tet wer­den, um eine Prüfung der In­for­ma­tio­nen durch Wirt­schaftsprüfer oder Re­gu­lie­rungs­behörden zu ermögli­chen.

Kern des Ma­nage­ment Com­men­tary soll eine Be­ur­tei­lung der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage des be­richt­er­stat­ten­den Un­ter­neh­mens so­wie des­sen Aus­sich­ten für die Zu­kunft sein. Dazu sol­len Un­ter­neh­men auf­bau­end auf dem IFRS-Ab­schluss aus der Per­spek­tive der Ge­schäfts­lei­tung auf Schlüssel­sach­ver­halte aus sechs In­halts­be­rei­chen ein­ge­hen und zu­dem die Quer­be­zie­hun­gen die­ser Be­rei­che dar­stel­len. Die In­halts­be­rei­che be­tref­fen

  • das Um­feld des Un­ter­neh­mens,
  • Ri­si­ken,
  • das Ge­schäfts­mo­dell des Un­ter­neh­mens,
  • seine Stra­te­gie,
  • we­sent­li­che Res­sour­cen und Be­zie­hun­gen so­wie
  • all­ge­mein die Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage.

Auch dem neuen Ent­wurf zu­folge soll der Ma­nage­ment Com­men­tary eine frei­wil­lige Ergänzung zum IFRS-Ab­schluss blei­ben; er ist also nicht zwin­gend er­for­der­lich, um einen IFRS-kon­for­men Ab­schluss zu er­stel­len. Für deut­sche Un­ter­neh­men gel­ten in je­dem Fall wei­ter­hin die Vor­ga­ben zur La­ge­be­richt­er­stat­tung im HGB.

Hin­weis: Der Ent­wurf ist über die Web­site des IASB hier ab­ruf­bar.

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