Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln trotz fehlender zolltariflicher Einordnung
Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes setzt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2 eine Zolltarifierung voraus. Der Rechtsprechung des BFH folgend setzt die Finanzverwaltung diese für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln nicht mehr voraus. ...lesen Sie mehr