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Steuerberatung

Diskussionsentwurf zur Einführung der verpflichtenden eRechnung in Deutschland

Zusätz­lich zu den Vor­schlägen der EU-Kom­mis­sion zur elek­tro­ni­schen Rech­nung­stel­lung bei in­ner­ge­mein­schaft­li­chen Umsätzen hat das BMF nun in Form ei­nes Dis­kus­si­ons­ent­wurfs zur Ände­rung des Um­satz­steu­er­ge­set­zes er­ste Eck­punkte zu ei­ner e-Rech­nungs­pflicht für be­stimmte inländi­sche Umsätze ab 2025 veröff­ent­licht.

Im Rah­men der In­itia­tive „VAT in the Di­gi­tal Age“ (ViDA) hat die EU-Kom­mis­sion Ende 2022 u. a. vor­ge­schla­gen, ab spätes­tens 2028 eine ver­pflich­tende Rech­nungs­stel­lung in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat (eIn­voi­cing bzw. eRech­nung) für grenzüber­schrei­tende Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen in­ner­halb der EU ein­zuführen (wei­tere In­for­ma­tio­nen zu den Vor­schlägen fin­den Sie hier).

Auch im Ko­ali­ti­ons­ver­trag der der­zei­ti­gen Bun­des­re­gie­rung ist die Bekämp­fung von Um­satz­steu­er­be­trug durch ein bun­des­weit ein­heit­li­ches elek­tro­ni­sches Mel­de­sys­tem für die Er­stel­lung, Prüfung und Wei­ter­lei­tung von Rech­nun­gen ver­an­kert. Das BMF kon­kre­ti­siert nun die Pläne zur Einführung der ver­pflich­ten­den eRech­nung für na­tio­nale Umsätze in Deutsch­land und hat den wich­tigs­ten Wirt­schafts­verbänden einen Dis­kus­si­ons­ent­wurf zur Ände­rung des Um­satz­steu­er­ge­set­zes zur Stel­lung­nahme über­sandt.

Hin­weis: Der­zeit ist eine Ände­rung des Um­satz­steu­er­ge­set­zes wie in dem Dis­kus­si­ons­ent­wurf dar­ge­stellt aus EU-recht­li­chen Gründen noch nicht möglich. Deutsch­land hat je­doch den er­for­der­li­chen An­trag auf Er­tei­lung ei­ner ent­spre­chen­den Ermäch­ti­gung zur Einführung ei­nes na­tio­na­len eRech­nungs­ys­tems nach den EU-recht­li­chen Vor­ga­ben be­reits ge­stellt. So­bald die er­for­der­li­che Ermäch­ti­gung vor­liegt, könnte ein ent­spre­chen­des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zur Ände­rung des Um­satz­steu­er­ge­set­zes auf den Weg ge­bracht wer­den.

Eine eRech­nung soll nach dem Dis­kus­si­ons­ent­wurf für im In­land steu­er­bare und steu­er­pflich­tige Leis­tun­gen ei­nes Un­ter­neh­mers an einen an­de­ren Un­ter­neh­mer für des­sen Un­ter­neh­men (B2B-Umsätze) ver­pflich­tend aus­zu­stel­len sein, wenn der Leis­tende im In­land ansässig ist. Die bis­her er­for­der­li­che Zu­stim­mung des Leis­tungs­empfängers zum Emp­fang von eRech­nun­gen soll für diese Umsätze ent­fal­len.

Nach ak­tu­el­len In­for­ma­tio­nen wer­den für be­stimmte Ar­ten von Rech­nun­gen wie Klein­be­trags­rech­nun­gen und Fahr­aus­weise Aus­nah­men von der ob­li­ga­to­ri­schen elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung er­wo­gen.

Nach der in dem Dis­kus­si­ons­ent­wurf ent­hal­te­nen De­fi­ni­tion han­delt es sich bei ei­ner elek­tro­ni­schen Rech­nung um eine Rech­nung, die in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen wird und eine elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ermöglicht. Eine elek­tro­ni­sche Rech­nung muss - in An­leh­nung an die Recht­set­zungs­vor­schläge im Zuge der ViDA-In­itia­tive - den Vor­ga­ben der Norm CEN 16931 ent­spre­chen.

Aus dem Be­gleit­schrei­ben des BMF an die Wirt­schafts­verbände geht her­vor, dass die eRech­nung für B2B-Umsätze grundsätz­lich ab 01.01.2025 ver­pflich­tend sein soll. Al­ler­dings bit­tet das BMF die Verbände um eine Ein­schätzung, ob sich ggf. eine zeit­lich ge­staf­felte Einführung, etwa nach Un­ter­neh­mensgröße oder Höhe des Rech­nungs­be­trags, emp­fiehlt.

Auf eu­ropäischer Ebene be­ab­sich­tigt die EU-Kom­mis­sion im Zuge der ViDA-In­itia­tive auf Grund­lage der elek­tro­ni­schen Rech­nung­stel­lung ein di­gi­ta­les Mel­de­sys­tem in Echt­zeit für be­stimmte Umsätze ein­zuführen, das die bis­he­rige Zu­sam­men­fas­sende Mel­dung er­set­zen soll. Ein sol­ches Mel­de­sys­tem für na­tio­nale Umsätze in Deutsch­land ist nicht Ge­gen­stand des Dis­kus­si­ons­ent­wurfs. Dem Be­gleit­schrei­ben zu dem Dis­kus­si­ons­ent­wurf kann man je­doch ent­neh­men, dass die Einführung ei­ner ob­li­ga­to­ri­schen eRech­nung nach Auf­fas­sung des BMF einen ers­ten Schritt für eine spätere Im­ple­men­tie­rung ei­nes ent­spre­chen­den trans­ak­ti­ons­be­zo­ge­nen Mel­de­sys­tems für inländi­sche B2B-Umsätze dar­stel­len soll.

Hin­weis: Da ne­ben den ViDA-Vor­schlägen zur elek­tro­ni­schen Rech­nung­stel­lung nun erst­ma­lig auch kon­krete Über­le­gun­gen für in­ner­deut­sche Umsätze vor­lie­gen, soll­ten sich Un­ter­neh­men zeit­nah mit den ge­plan­ten Ände­run­gen aus­ein­an­der­set­zen. Ins­be­son­dere sollte zunächst eine sorgfältige Ana­lyse der bis­he­ri­gen Ab­rech­nungs- und Rech­nungs­ein­gangs­pro­zesse er­fol­gen, um ab­zu­schätzen, in wel­chem Um­fang tech­ni­sche und per­so­nelle Res­sour­cen er­for­der­lich sind, um die der­zei­ti­gen Pro­zesse an die vom Ge­setz­ge­ber an­ge­streb­ten voll­di­gi­ta­li­sier­ten Sys­teme an­zu­pas­sen.

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