deen
Nexia Ebner Stolz

Steuerberatung

ViDA-Ticker: Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter

Im Rah­men der In­itia­tive „VAT in the Di­gi­tal Age“ (kurz ViDA) be­ab­sich­tigt die EU-Kom­mis­sion, das Mehr­wert­steu­er­sys­tem mit um­fang­rei­chen Ände­run­gen an das di­gi­tale Zeit­al­ter an­zu­pas­sen. Ziel der Maßnah­men ist es, das Mehr­wert­steu­er­sys­tem ei­ner­seits zu ver­ein­fa­chen und an­de­rer­seits durch die zu­neh­mende Di­gi­ta­li­sie­rung wi­der­standsfähi­ger ge­gen Be­trug zu ma­chen.

Teil des Maßnah­men­pa­kets ViDA ist zum einen die Einführung der ver­pflich­ten­den elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung und weit­rei­chen­der elek­tro­ni­sche Mel­de­pflich­ten so­wie ei­ner ein­heit­li­chen EU-Mehr­wert­steu­er­re­gis­trie­rung und die Über­ar­bei­tung der um­satz­steu­er­li­chen Be­hand­lung der Platt­form­wirt­schaft.

© Thinkstock

Mit un­se­rem ViDA-Ti­cker können Sie die Ent­wick­lun­gen in Sa­chen VAT in the Di­gi­tal Age auf EU-Ebene so­wie die Um­set­zungs­be­stre­bun­gen des deut­schen Ge­setz­ge­bers lau­fend ver­fol­gen. So­fern Sie darüber hin­aus In­ter­esse an einem ge­ziel­ten Aus­tausch so­wie wei­te­ren In­for­ma­tio­nen und Ver­an­stal­tun­gen zur ViDA-In­itia­tive ha­ben, sen­den Sie und bitte eine E-Mail mit Ih­ren Kon­takt­da­ten an vida@eb­ner­stolz.de.


17.04.2023 - Erster Diskussionsentwurf zur eRechnung in Deutschland

Mit Schrei­ben vom 17.04.2023 hat das BMF ein ers­tes Dis­kus­si­ons­pa­pier zur Einführung ei­ner ver­pflich­ten­den elek­tro­ni­schen Rech­nung­stel­lung in Deutsch­land an die führen­den Wirt­schafts­verbände zur Stel­lung­nahme über­sandt. Da­mit lie­gen ne­ben den Vor­schlägen der EU-Kom­mis­sion zur elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Umsätze im Rah­men der ViDA-In­itia­tive er­ste kon­krete Über­le­gun­gen zur Im­ple­men­tie­rung ei­ner ver­pflich­ten­den eRech­nung für na­tio­nale Umsätze in Deutsch­land vor.

Hin­weis: Der­zeit ist eine Ände­rung des Um­satz­steu­er­ge­set­zes wie in dem Dis­kus­si­ons­ent­wurf dar­ge­stellt aus EU-recht­li­chen Gründen noch nicht möglich. Deutsch­land hat je­doch den er­for­der­li­chen An­trag auf Er­tei­lung ei­ner ent­spre­chen­den Ermäch­ti­gung zur Einführung ei­nes na­tio­na­len eRech­nungs­sys­tems nach den EU-recht­li­chen Vor­ga­ben be­reits ge­stellt. So­bald die er­for­der­li­che Ermäch­ti­gung vor­liegt, könnte ein ent­spre­chen­des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zur Ände­rung des Um­satz­steu­er­ge­set­zes auf den Weg ge­bracht wer­den.

Eine eRech­nung soll nach dem Dis­kus­si­ons­ent­wurf für im In­land steu­er­bare und steu­er­pflich­tige Leis­tun­gen ei­nes Un­ter­neh­mers an einen an­de­ren Un­ter­neh­mer für des­sen Un­ter­neh­men (B2B-Umsätze) ver­pflich­tend aus­zu­stel­len sein, wenn der Leis­tende im In­land ansässig ist. Die bis­her er­for­der­li­che Zu­stim­mung des Leis­tungs­empfängers zum Emp­fang von eRech­nun­gen soll für diese Umsätze ent­fal­len.

Nach der in dem Dis­kus­si­ons­ent­wurf ent­hal­ten­den De­fi­ni­tion han­delt es sich bei ei­ner elek­tro­ni­schen Rech­nung um eine Rech­nung, die in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen wird und eine elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ermöglicht. Die elek­tro­ni­sche Rech­nung muss - in An­leh­nung an die Recht­set­zungs­vor­schläge im Zuge der ViDA-In­itia­tive - den Vor­ga­ben der Norm CEN 1693 ent­spre­chen.

Aus dem Be­gleit­schrei­ben des BMF an die Wirt­schafts­verbände geht her­vor, dass die eRech­nung für B2B-Umsätze grundsätz­lich ab 01.01.2025 ver­pflich­tend sein soll.

Hin­weis: Ausführ­li­che In­for­ma­tio­nen zu den In­hal­ten des Dis­kus­si­ons­ent­wurfs fin­den Sie hier.


06.02.2023 - Überblick über die Kommissionsvorschläge

Die im Rah­men der In­itia­tive „VAT in the Di­gi­tal Age“ vor­ge­schla­ge­nen Maßnah­men zur Mo­der­ni­sie­rung der Mehr­wert­steuer sol­len bis 2028 vollständig um­ge­setzt sein. Da die Ände­run­gen hohe An­for­de­run­gen an die Da­ten­kon­sis­tenz in­ner­halb der Un­ter­neh­mens­pro­zesse stel­len, sind je­doch zahl­rei­che Vor­be­rei­tungs­hand­lun­gen be­reits jetzt zu tref­fen und die ers­ten Schritte im Hin­blick auf die er­for­der­li­chen An­pas­sun­gen der IT-Sys­teme an­zu­stoßen.

Hier fin­den Sie Ein­zel­hei­ten zu den Vor­schlägen der EU-Kom­mis­sion und wel­che Ände­run­gen ne­ben der Einführung des E-In­voi­cing und ei­ner di­gi­ta­len Mel­dung für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Umsätze an­stelle der zu­sam­men­fas­sen­den Mel­dung noch im Raum ste­hen.

Möch­ten Sie gerne re­gelmäßig über Brenn­punkt­the­men in der Um­satz­steuer in­for­miert wer­den? Mel­den Sie sich gerne hier für un­se­ren Um­satz­steuer Im­puls an.


08.12.2022 - EU-Kommission schlägt umfangeiche Modernisierung des Mehrwertsteuersystems vor

Im Rah­men der In­itia­tive „VAT in the Di­gi­tal Age“ hat die EU-Kom­mis­sion am 08.12.2022 eine Reihe von Maßnah­men zur Mo­der­ni­sie­rung der Mehr­wert­steuer vor­ge­schla­gen.

Teil des Maßnah­men­pa­kets ist die Einführung ei­ner di­gi­ta­len Mel­dung für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Umsätze in Echt­zeit, die die Zu­sam­men­fas­sende Mel­dung ab 2028 er­set­zen soll. Grund­lage für das Mel­de­sys­tem sol­len elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen (sog. e-In­voi­cing) sein. Da­her sol­len die Mit­glieds­staa­ten die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung als ver­pflich­ten­den Stan­dard für die Rech­nungs­stel­lung ab 2024 einführen dürfen.

Außer­dem sol­len Platt­form­be­trei­ber, die in den Be­rei­chen Per­so­nen­beförde­rung und Kurz­zeit­ver­mie­tung von Un­terkünf­ten tätig sind, ab 2025 un­ter be­stimm­ten Umständen dazu ver­pflich­tet wer­den, die Mehr­wert­steuer zu er­he­ben und an die Steu­er­behörden ab­zuführen.

Wei­ter be­ab­sich­tigt die EU-Kom­mis­sion, die Re­gis­trie­rung für Mehr­wert­steu­er­zwe­cke für Un­ter­neh­men mit Kun­den in an­de­ren Mit­glieds­staa­ten ab 2025 zu ver­ein­fa­chen. So sol­len sich die Un­ter­neh­men nur ein­mal für die ge­samte EU re­gis­trie­ren müssen und es soll möglich sein, die Mehr­wert­steu­er­pflich­ten über ein ein­zi­ges On­line-Por­tal in nur ei­ner Sprache zu erfüllen.

Die ge­plan­ten Ände­run­gen an der Mehr­wert­steuer-Sys­tem­richt­li­nie und wei­te­ren Ver­ord­nun­gen wer­den nun dem Rat zur Zu­stim­mung über­mit­telt und dem Eu­ropäischen Par­la­ment so­wie dem Eu­ropäischen Wirt­schafts- und So­zi­al­aus­schuss zur Kon­sul­ta­tion vor­ge­legt.

Hin­weis: Wei­terführende In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf der The­men­seite „VAT in the Di­gi­tal Age“ der EU-Kom­mis­sion.

nach oben