Teil des Maßnahmenpakets ViDA ist zum einen die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und weitreichender elektronische Meldepflichten sowie einer einheitlichen EU-Mehrwertsteuerregistrierung und die Überarbeitung der umsatzsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft.

Mit unserem ViDA-Ticker können Sie die Entwicklungen in Sachen VAT in the Digital Age auf EU-Ebene sowie die Umsetzungsbestrebungen des deutschen Gesetzgebers laufend verfolgen. Sofern Sie darüber hinaus Interesse an einem gezielten Austausch sowie weiteren Informationen und Veranstaltungen zur ViDA-Initiative haben, senden Sie und bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an vida@ebnerstolz.de.
17.04.2023 - Erster Diskussionsentwurf zur eRechnung in Deutschland
Mit Schreiben vom 17.04.2023 hat das BMF ein erstes Diskussionspapier zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung in Deutschland an die führenden Wirtschaftsverbände zur Stellungnahme übersandt. Damit liegen neben den Vorschlägen der EU-Kommission zur elektronischen Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Umsätze im Rahmen der ViDA-Initiative erste konkrete Überlegungen zur Implementierung einer verpflichtenden eRechnung für nationale Umsätze in Deutschland vor.
Hinweis: Derzeit ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes wie in dem Diskussionsentwurf dargestellt aus EU-rechtlichen Gründen noch nicht möglich. Deutschland hat jedoch den erforderlichen Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung zur Einführung eines nationalen eRechnungssystems nach den EU-rechtlichen Vorgaben bereits gestellt. Sobald die erforderliche Ermächtigung vorliegt, könnte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf den Weg gebracht werden.
Eine eRechnung soll nach dem Diskussionsentwurf für im Inland steuerbare und steuerpflichtige Leistungen eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen (B2B-Umsätze) verpflichtend auszustellen sein, wenn der Leistende im Inland ansässig ist. Die bisher erforderliche Zustimmung des Leistungsempfängers zum Empfang von eRechnungen soll für diese Umsätze entfallen.
Nach der in dem Diskussionsentwurf enthaltenden Definition handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die elektronische Rechnung muss - in Anlehnung an die Rechtsetzungsvorschläge im Zuge der ViDA-Initiative - den Vorgaben der Norm CEN 1693 entsprechen.
Aus dem Begleitschreiben des BMF an die Wirtschaftsverbände geht hervor, dass die eRechnung für B2B-Umsätze grundsätzlich ab 01.01.2025 verpflichtend sein soll.
Hinweis: Ausführliche Informationen zu den Inhalten des Diskussionsentwurfs finden Sie hier.
06.02.2023 - Überblick über die Kommissionsvorschläge
Die im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ vorgeschlagenen Maßnahmen zur Modernisierung der Mehrwertsteuer sollen bis 2028 vollständig umgesetzt sein. Da die Änderungen hohe Anforderungen an die Datenkonsistenz innerhalb der Unternehmensprozesse stellen, sind jedoch zahlreiche Vorbereitungshandlungen bereits jetzt zu treffen und die ersten Schritte im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen der IT-Systeme anzustoßen.
Hier finden Sie Einzelheiten zu den Vorschlägen der EU-Kommission und welche Änderungen neben der Einführung des E-Invoicing und einer digitalen Meldung für innergemeinschaftliche Umsätze anstelle der zusammenfassenden Meldung noch im Raum stehen.
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08.12.2022 - EU-Kommission schlägt umfangeiche Modernisierung des Mehrwertsteuersystems vor
Im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ hat die EU-Kommission am 08.12.2022 eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung der Mehrwertsteuer vorgeschlagen.
Teil des Maßnahmenpakets ist die Einführung einer digitalen Meldung für innergemeinschaftliche Umsätze in Echtzeit, die die Zusammenfassende Meldung ab 2028 ersetzen soll. Grundlage für das Meldesystem sollen elektronische Rechnungen (sog. e-Invoicing) sein. Daher sollen die Mitgliedsstaaten die elektronische Rechnungsstellung als verpflichtenden Standard für die Rechnungsstellung ab 2024 einführen dürfen.
Außerdem sollen Plattformbetreiber, die in den Bereichen Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften tätig sind, ab 2025 unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet werden, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen.
Weiter beabsichtigt die EU-Kommission, die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke für Unternehmen mit Kunden in anderen Mitgliedsstaaten ab 2025 zu vereinfachen. So sollen sich die Unternehmen nur einmal für die gesamte EU registrieren müssen und es soll möglich sein, die Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in nur einer Sprache zu erfüllen.
Die geplanten Änderungen an der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und weiteren Verordnungen werden nun dem Rat zur Zustimmung übermittelt und dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation vorgelegt.
Hinweis: Weiterführende Informationen finden Sie auf der Themenseite „VAT in the Digital Age“ der EU-Kommission.