Fortführung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
Mit dem am 18.02.2022 im Bundestag beschlossenen und am 11.03.2022 vom Bundesrat gebilligten Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30.06.2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden. ...lesen Sie mehr