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Rechtsberatung

Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit

Fal­len auf­grund von Kurz­ar­beit ein­zelne Ar­beits­tage vollständig aus, ist dies bei der Be­rech­nung des Jah­res­ur­laubs zu berück­sich­ti­gen.

Laut Ur­teil des BAG vom 30.11.2021 (Az. 9 AZR 234/21) recht­fer­tigt der Aus­fall gan­zer Ar­beits­tage auf­grund der An­ord­nung von Kurz­ar­beit eine un­terjährige Neu­be­rech­nung des Ur­laubs­an­spruchs. Ar­beits­tage, die auf­grund ein­zel­ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Kurz­ar­beit aus­ge­fal­len sind, seien we­der nach na­tio­na­lem Recht noch nach Uni­ons­recht Zei­ten mit Ar­beits­pflicht gleich­zu­stel­len.

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