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Steuerberatung

Jährliche Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur

Die Kom­bi­nierte No­men­kla­tur wurde mit Wir­kung ab 1.1.2019 ak­tua­li­siert.

Die Eu­ropäische Kom­mis­sion hat mit der Durchführungs­ver­ord­nung (EU) 2018/1602 kürz­lich die neu­este Ver­sion der Kom­bi­nier­ten No­men­kla­tur (KN) veröff­ent­licht, diese gilt ab dem 1.1.2019.

Die KN stellt die Grund­lage für die Ein­rei­hung von Wa­ren in den Zoll­ta­rif dar. Mit der Ak­tua­li­sie­rung ge­hen zahl­rei­che Ände­run­gen ein­her, auch neue Wa­ren­num­mern wer­den ein­geführt, die für die Wa­ren­erklärung bei der Ein- und Aus­fuhr zu be­ach­ten sind. Eine Über­sicht zu al­len Ände­run­gen so­wie eine Ge­genüber­stel­lung der geänder­ten Wa­ren­num­mern 2018/2019 hat das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt auf sei­ner In­ter­net­seite veröff­ent­licht.

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