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Steuerberatung

EU-Richtlinie: Ermäßigter Steuersatz auf E-Publikationen möglich

Printpu­bli­ka­tio­nen wer­den mit 7 % Um­satz­steuer, E-Pu­bli­ka­tio­nen hin­ge­gen mit 19 % Um­satz­steuer be­las­tet. Auf EU-Ebene wird nun je­doch der Weg ge­eb­net, um diese Un­gleich­be­hand­lung zu be­sei­ti­gen.

Der Rat der EU hat am 6.11.2018 eine Ände­rung der Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie in Be­zug auf die Mehr­wert­steu­ersätze für Bücher, Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten be­schlos­sen. Darin wird den Mit­glied­staa­ten ge­stat­tet, für elek­tro­ni­sche Veröff­ent­li­chun­gen die­sel­ben Mehr­wert­steu­ersätze an­zu­wen­den wie für auf phy­si­schen Trägern ge­lie­ferte Pu­bli­ka­tio­nen. Die EU-Mit­glied­staa­ten können nach Um­set­zung in na­tio­na­les Recht auf die Lie­fe­rung von Büchern, Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten auf phy­si­schen Trägern, auf elek­tro­ni­schem Weg oder bei­dem, ein­schließlich des Ver­leihs durch Büche­reien den ermäßig­ten Steu­er­satz an­wen­den. Hier­von aus­ge­nom­men sind Veröff­ent­li­chun­gen, die über­wie­gend Wer­be­zwe­cken die­nen, so­wie die Veröff­ent­li­chung von Vi­deo­in­hal­ten oder hörba­rer Mu­sik.

Die geänderte Richt­li­nie tritt am zwan­zigs­ten Tag nach ih­rer Veröff­ent­li­chung im Amts­blatt der EU in Kraft.

Hinweis

Der deut­sche Ge­setz­ge­ber plant, kurz­fris­tig den Um­satz­steu­er­satz auf E-Pu­bli­ka­tio­nen ab­zu­sen­ken.

Wei­tere Ein­zel­hei­ten zur For­de­rung der um­satz­steu­er­li­chen Gleich­be­hand­lung von E-Pu­bli­ka­tio­nen können Sie un­se­rem Um­satz­steuer Im­puls vom 10.10.2018 ent­neh­men.

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