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Steuerberatung

Brexit - Weitreichende Folgen für Unternehmen

Die Ver­hand­lun­gen zum Brexit er­wei­sen sich er­war­tungs­gemäß als sehr schwie­rig. Zahl­rei­che Un­ter­neh­men fra­gen sich, wel­che Fol­gen sich er­ge­ben, so­bald Großbri­tan­nien aus der EU aus­schei­det.

Mit der of­fi­zi­el­len Aus­tritts­erklärung am 29.3.2017 wurde der Aus­tritts­pro­zess Großbri­tan­ni­ens aus der EU ein­ge­lei­tet. Nach der­zei­ti­gem Stand soll Großbri­tan­nien mit Ab­lauf des 29.3.2019 aus der EU aus­schei­den. Der Ent­wurf ei­nes Aus­tritts­ab­kom­mens, das eine Überg­angs­zeit bis 2020 vor­sieht, während der wei­ter­hin der Zu­gang zum EU-Bin­nen­markt of­fen ste­hen und das Ver­ei­nigte König­reich Teil der Zoll­union blei­ben soll, wurde zwar aus­ge­han­delt, schei­terte je­doch am Wi­der­stand des bri­ti­schen Par­la­ments. Ob es ggf. mit Ab­lauf des 29.3.2019 zu einem un­ge­re­gel­ten Brexit kommt, ist der­zeit nicht aus­zu­schließen.

Brexit - Weitreichende Folgen für Unternehmen© Thinkstock

Auf Un­ter­neh­men in der EU - so­mit auch für deut­sche Un­ter­neh­men -, die nach Großbri­tan­nien ex­por­tie­ren, kom­men da­mit um­fas­sende Ände­run­gen zu.

Mit dem Aus­tritt ver­liert Großbri­tan­nien den Sta­tus als EU-Mit­glied­staat und wird aus Sicht der EU zum Dritt­staat. Da­mit können steu­er­li­che Re­ge­lun­gen, die für EU-Mit­glied­staa­ten nicht mehr an­ge­wen­det wer­den. Insb. im Be­reich der Um­satz­steuer wird sich dies deut­lich zei­gen, da die Vor­ga­ben des ge­mein­sa­men Mehr­wert­steu­er­sys­tems der EU dann keine An­wen­dung mehr fin­den. Ob Wa­ren aus der EU nach Großbri­tan­nien oder im um­ge­kehr­ten Fall aus Großbri­tan­nien in die EU zu ver­zol­len sein wer­den, müssen die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen zei­gen.

Auch im Be­reich des Wirt­schafts­rechts wird der Brexit zu Verände­run­gen führen, so­fern Re­ge­lun­gen auf EU-Vor­ga­ben ba­sie­ren, wie z. B. die zu grenzüber­schrei­ten­den Ver­schmel­zun­gen oder im Be­reich des ge­werb­li­chen Rechts­schut­zes für eu­ro­pa­weite Schutz­rechte.

Hinweis

Wel­che Rechts­be­rei­che kon­kret be­trof­fen sein dürf­ten und in­wie­weit be­reits heute, vor Ab­schluss der Brexit-Ver­hand­lun­gen Hand­lungs­be­darf be­steht, ent­neh­men Sie bitte un­se­rer Bro­schüre „Brexit – Was ändert sich für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men in Deutsch­land?“.

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