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Steuerberatung

Brexit: Britischer Zolltarif und Zollsätze stehen fest

Großbri­tan­nien be­rei­tet sich auf den Brexit vor. In­zwi­schen lie­gen so­wohl Zoll­ta­rif als auch Zollsätze für Im­porte ins König­reich vor.

Die bri­ti­sche Re­gie­rung be­rei­tet sich auf den Brexit vor und hat in­zwi­schen den Zoll­ta­rif in­klu­sive der für den Im­port gel­ten­den Zollsätze veröff­ent­licht. Der Zoll­ta­rif soll nach dem Brexit für die Wa­ren­ein­fuhr aus Dritt­staa­ten in das Ver­ei­nigte König­reich gel­ten. Er ent­spricht weit­ge­hend dem EU-Zoll­ta­rif und über­nimmt auch die in der EU gel­ten­den Dritt­lands­zollsätze.

Brexit: Britischer Zolltarif und Zollsätze stehen fest © Unsplash

Auf­grund der schwie­rig ver­lau­fen­den Brexit-Ver­hand­lun­gen bleibt es wei­ter­hin un­ge­wiss, ab wann der bri­ti­sche Zoll­ta­rif an­ge­wen­det wird.

Soll­ten sich die EU und das Ver­ei­nig­ten König­reich noch auf ein Aus­tritts­ab­kom­men ei­ni­gen können, wird es eine Überg­angs­phase bis zum 31.12.2020 ge­ben. Kommt es da­ge­gen zu einem No-Deal-Brexit, tritt der bri­ti­sche Zoll­ta­rif be­reits am 30.3.2019 in Kraft. Bis da­hin behält der EU-Zoll­ta­rif für das Ver­ei­nigte König­reich seine Gültig­keit.

Un­ter­neh­men soll­ten in je­dem Fall fol­gende Punkte im Auge be­hal­ten:

  • Un­ter­neh­men müs­sen sich auf die zwangs­läu­fi­gen Ver­zö­ge­run­gen des Wa­ren­flus­ses vor­be­rei­ten.
  • Un­ter­neh­men müs­sen prü­fen, ob sie zoll­recht­lich per­so­nell und tech­ni­sch für einen Bre­xit gerüs­tet sind.
  • Es ist zu eru­ie­ren, ob Wa­ren durch Vor­ma­te­ria­lien aus UK ih­ren EU-Ur­sprung ver­lie­ren.
  • Nach dem Bre­xit ist Großbri­tan­nien aus EU-Sicht ein Dritt­land, da­her gilt es bei der Aus­fuhr Be­son­der­hei­ten zu be­ach­ten.

 

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