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Steuerberatung

Vorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Die EU-Kom­mis­sion legte am 21.3.2018 Vor­schläge zur Be­steue­rung der di­gi­ta­len Wirt­schaft vor. Da­bei ist eine Zwei-Stu­fen-Lösung vor­ge­se­hen.

Zunächst sol­len große in­ter­na­tio­nal tätige Kon­zerne mit einem Grup­pen­um­satz von min­des­tens 750 Mio. Euro im Jahr, von de­nen min­des­tens 50 Mio. Euro aus be­stimm­ten di­gi­ta­len Leis­tun­gen (di­gi­tal ser­vices) in der EU stam­men, eine Di­gi­tal­steuer (di­gi­tal ser­vice tax) von 3 % auf Umsätze aus die­sen di­gi­ta­len Leis­tun­gen ent­rich­ten müssen.

Vorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft© Thinkstock

Lang­fris­tig soll das Kon­zept di­gi­ta­ler Be­triebsstätten grei­fen, wo­nach sich das Be­steue­rungs­recht ei­nes Staa­tes aus ei­ner „we­sent­li­chen di­gi­ta­len Präsenz“ (si­gni­fi­cant di­gi­tal pre­sence) ei­nes Un­ter­neh­mens in dem Staat er­ge­ben soll. Eine sol­che Be­triebsstätte ohne phy­si­sche Präsenz soll an­zu­neh­men sein, wenn ein Un­ter­neh­men in einem EU-Staat al­ter­na­tiv mehr als 7 Mio. Euro Um­satz im Jahr aus di­gi­ta­len Leis­tun­gen er­zielt, mehr als 100.000 Nut­zer sei­ner di­gi­ta­len Leis­tun­gen hat oder mehr als 3.000 Verträge im Jahr zur Er­brin­gung di­gi­ta­ler Leis­tun­gen ab­schließt. Dem Be­triebsstätten­staat stünde so­mit das Recht zur Be­steue­rung der auf diese Be­triebsstätte ent­fal­len­den Ge­winne zu, wo­bei bei de­ren Er­mitt­lung neue Fak­to­ren, wie z. B. die Ansässig­keit des Nut­zers, berück­sich­tigt wer­den sol­len.

Hinweis

Der­zeit wird be­reits in ei­ner Viel­zahl von Staa­ten das Kon­zept ei­ner di­gi­ta­len Be­triebsstätten dis­ku­tiert. Be­stre­bun­gen, den bis­he­ri­gen Be­triebsstätten­be­griff im Hin­blick auf die di­gi­tale Wirt­schaft aus­zu­wei­ten, zei­gen sich u. a. in In­dien. So wurde dort ein Ge­setz­ent­wurf vor­ge­legt, wo­nach eine Be­triebsstätte in In­dien auch durch eine „we­sent­li­che wirt­schaft­li­che Präsenz“ begründet wer­den kann.

Par­al­lel zu den Be­stre­bun­gen auf EU-Ebene veröff­ent­lichte die OECD be­reits am 16.3.2018 einen Zwi­schen­be­richt zu den Her­aus­for­de­run­gen, die die Di­gi­ta­li­sie­rung für die Be­steue­rung mit sich bringt. In Fortführung des BEPS-Pro­jek­tes wer­den darin die un­ter­schied­li­chen Be­steue­rungs­ansätze der mehr als 110 teil­neh­men­den Staa­ten ana­ly­siert. Eine Präfe­renz für ein be­stimm­tes Vor­ge­hen wird in dem Zwi­schen­be­richt nicht aus­ge­spro­chen. Viel­mehr soll im Rah­men ei­nes zweijähri­gen Pro­jekts eine ge­mein­same Lösung er­ar­bei­tet wer­den. Ein fi­na­ler Be­richt, in den die Er­geb­nisse ein­fließen, ist für das Jahr 2020 ge­plant.

Hinweis

Die Vor­schläge der EU-Kom­mis­sion zur Be­steue­rung der di­gi­ta­len Wirt­schaft vom 21.3.2018 sind ab­ruf­bar un­ter https://ec.eu­ropa.eu/ta­xa­tion_cu­st­oms/busi­ness/com­pany-tax/fair-ta­xa­tion-di­gi­tal-eco­nomy_en.

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