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Geplante Digitalbesteuerung: Nachteile für den deutschen Mittelstand?

Die Be­steue­rung muss sich den geänder­ten Her­aus­for­de­run­gen der di­gi­ta­len Wirt­schaft stel­len. Er­ste Pläne lie­gen be­reits vor und sol­len dafür sor­gen, dass Ge­winne ver­mehrt in den Ab­satz­staa­ten ver­steu­ert wer­den. Nach­tei­lig könnte sich dies für Deutsch­land und insb. für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men aus­wir­ken.

Nach der be­reits all­ge­mei­nen Wil­lens­be­kun­dung auf dem G20-Gip­fel im Juni 2019 ha­ben sich nun die Fi­nanz­mi­nis­ter der G7-Staa­ten Mitte Juli 2019 auf Grundzüge zur künf­ti­gen Be­steue­rung der di­gi­ta­len Wirt­schaft verständigt. Da­bei wird ku­mu­la­tiv auf zwei Säulen der Be­steue­rung ge­setzt.

Zum einen soll ein neuer Anknüpfungs­punkt für die Be­steue­rung ge­schaf­fen wer­den. Der­zeit wer­den Ge­winne dort be­steu­ert, wo Un­ter­neh­men Pro­dukte ent­wi­ckeln oder pro­du­zie­ren, und dazu Be­triebsstätten un­ter­hal­ten. Künf­tig soll ein deut­lich stärke­res Ge­wicht auf den Ab­satz der Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen ge­legt wer­den. Ge­winne sol­len des­halb ver­mehrt dort der Be­steue­rung un­ter­lie­gen, wo der Kunde ansässig ist. Die Wert­schöpfung und da­mit der ge­ne­rierte Ge­winn sol­len so­mit nicht mehr nur den Funk­tio­nen Ent­wick­lung, Pro­duk­tion, Ver­trieb, son­dern auch den Märk­ten, auf de­nen die Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen ihre Ab­neh­mer er­rei­chen, zu­ge­wie­sen wer­den. Um in einem Staat zur Be­steue­rung her­an­ge­zo­gen zu wer­den, soll da­mit eine lo­kale phy­si­sche Präsenz nicht mehr zwin­gend er­for­der­lich sein.

Zum an­de­ren soll - insb. auf Be­trei­ben Deutsch­lands und Frank­reichs - eine glo­bale Min­dest­be­steue­rung von Un­ter­neh­mens­ge­win­nen ein­geführt wer­den, um si­cher zu stel­len, dass eine Ge­winn­be­steue­rung nicht durch Ge­winn­ver­la­ge­run­gen oder Ge­stal­tungs­mo­delle ver­mie­den wird.

Auslöser der Dis­kus­sion um eine Di­gi­tal­be­steue­rung war die Frage, ob es mul­ti­na­tio­nal agie­ren­den In­ter­net­un­ter­neh­men möglich sein sollte, durch die Ver­la­ge­rung ih­res Un­ter­neh­mens­sit­zes Steu­er­ein­spa­run­gen in Mil­li­ar­denhöhe zu er­zie­len. Aus Sicht von Staa­ten mit ho­hen Ex­portüber­schüssen, wie z. B. Deutsch­land, stellt sich je­doch die Frage, wel­che Aus­wir­kun­gen sich dar­aus für die na­tio­nale Wirt­schaft er­ge­ben.

Denn die vor­ge­se­hene neue Di­gi­tal­be­steue­rung be­trifft kei­nes­falls nur Un­ter­neh­men, die schwer­punktmäßig über das In­ter­net Leis­tun­gen er­brin­gen. Viel­mehr dürfte je­des Un­ter­neh­men be­trof­fen sein, das im Aus­land Pro­dukte oder Dienst­leis­tun­gen an­bie­tet und da­mit durch die Marktpräsenz dort der Be­steue­rung un­ter­lie­gen könnte.

Ins­be­son­dere im mit­telständi­sch geprägten Deutsch­land stellt sich für ex­por­tie­rende Un­ter­neh­men die Frage, wel­che Ände­run­gen durch die ge­plante Di­gi­tal­be­steue­rung auf sie zu­kom­men dürf­ten. Befürch­tet wird, dass eine Auf­tei­lung des Ge­winns auf eine Viel­zahl an Staa­ten er­for­der­lich sein dürfte, was ne­ben einem enor­men Ver­wal­tungs­mehr­auf­wand insb. auch die Ge­fahr ei­ner Dop­pel­be­steue­rung ber­gen könnte, wenn die be­tei­lig­ten Staa­ten die Vor­ga­ben der Ge­winn­zu­wei­sung un­ter­schied­lich aus­le­gen und an­wen­den. Auch ist zu befürch­ten, dass Staa­ten, die Einbußen bei ih­rem Be­steue­rungs­sub­strat se­hen, durch uni­la­te­rale Maßnah­men, wie z. B. durch sog. Treaty-Over­ride-Re­geln, ver­su­chen wer­den ihr Be­steue­rungs­sub­strat zu si­chern und da­mit Un­ter­neh­men ei­ner Dop­pel­be­steue­rung aus­set­zen.

Die na­tio­na­len Ver­tre­ter Deutsch­lands sind des­halb ge­for­dert, in­ner­halb der Dis­kus­sion um die neue Di­gi­tal­be­steue­rung die In­ter­es­sen der Wirt­schaft in Deutsch­land im Auge zu be­hal­ten und dar­auf hin­zu­wir­ken, dass Deutsch­land und insb. der Mit­tel­stand nicht zum Ver­lie­rer ei­ner Neu­ord­nung wer­den.

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