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Spanien: Modifizierung des Schachtelprivilegs und weitere Änderungen zum 1.1.2021

Zum 1.1.2021 sind im spa­ni­schen Er­trag­steu­er­recht maßgeb­li­che Ände­run­gen in Kraft ge­tre­ten, die so­wohl Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten als auch natürli­che Per­so­nen be­tref­fen.

So kann das Schach­tel­pri­vi­leg bei Di­vi­den­den und Ge­win­nen aus der Veräußerung von Ka­pi­tal­ge­sell­schafts­an­tei­len nur noch ein­ge­schränkt ge­nutzt wer­den. Natürli­che Per­so­nen se­hen sich seit dem Jah­res­wech­sel mit höheren Steu­ersätzen kon­fron­tiert.

Zu­dem wur­den die EU-recht­li­chen Vor­ga­ben zu Mel­de­pflich­ten bei grenzüber­schrei­ten­den Steu­er­ge­stal­tun­gen mit Wir­kung zum 1.1.2021 in spa­ni­sches Recht überführt.

Hin­weis: Gerne las­sen wir Ih­nen hierzu wei­terführende In­for­ma­tio­nen in deut­scher oder eng­li­scher Sprache zu­kom­men. Bitte sen­den Sie uns dazu eine kurze Nach­richt an no­vus@eb­ner­stolz.de.

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