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Steuerberatung

Reform des Einfuhrumsatzsteuer-Erhebungsverfahrens: Kommt bald das Verrechnungsmodell?

Am 11.04.2024 wurde im Rah­men der Fi­nanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Länder ein Mei­len­stein hin­sicht­lich der Op­ti­mie­rung des Ein­fuhr­um­satz­steuer- Er­he­bungs­ver­fah­rens er­reicht und die Einführung des Ver­rech­nungs­mo­dells ein­stim­mig be­schlos­sen.

Seit 2020 gilt in Deutsch­land das Fris­ten­mo­dell zur Er­he­bung der Ein­fuhr­um­satz­steuer (EUSt). Die­ses eröff­nete die Möglich­keit, dass bei Nut­zung ei­nes sog. Auf­schub­kon­tos die EUSt bei Wa­ren­im­por­ten nicht mehr un­mit­tel­bar ent­rich­tet wer­den muss. Viel­mehr können die Ein­fuhr­ab­ga­ben hier „auf­ge­scho­ben“ wer­den, wo­durch sich das Zah­lungs­ziel auf den 26. Tag des zwei­ten auf den Im­port fol­gen­den Mo­nats verlängert. Im An­schluss an die Ent­rich­tung der EUSt können Un­ter­neh­men die ent­stan­dene EUSt un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als Vor­steuer gel­tend ma­chen. Im Fall ei­nes Vor­steuerüber­hangs wird die EUSt dann ent­spre­chend er­stat­tet.

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Die Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie, wel­che die ak­tu­el­len Mehr­wert­steu­er­vor­schrif­ten der Eu­ropäischen Union fest­legt, ermöglicht aber auch die Um­set­zung ei­nes Ver­rech­nungs­mo­dells, wel­ches be­reits in vie­len EU- Mit­glied­staa­ten, wie z. B. in den Nie­der­lan­den oder Bel­gien, eta­bliert wurde. Im Ver­gleich zum Fris­ten­mo­dell bie­tet es deut­li­che Vor­teile: Mit dem Ver­rech­nungs­mo­dell ist die Ent­rich­tung der EUSt im Zuge von Wa­ren­im­por­ten nicht mehr er­for­der­lich, son­dern sie wird im Rah­men der Um­satz­steuer-Vor­an­mel­dung le­dig­lich aus­ge­wie­sen und un­mit­tel­bar als Vor­steuer in Ab­zug ge­bracht. Das Ver­rech­nungs­mo­dell bie­tet den Wirt­schafts­be­tei­lig­ten so­mit einen Li­qui­ditätsvor­teil, da mit der EUSt zu­sam­menhängende Zah­lungsflüsse ver­mie­den wer­den.

Seit Jah­ren bemühen sich Un­ter­neh­mens­verbände darum, dass in Deutsch­land, das insb. auf­grund der Häfen in Bre­mer­ha­ven und Ham­burg ne­ben Bel­gien und den Nie­der­lan­den ei­nes der größten Im­port-Länder der EU ist, eben­falls das Ver­rech­nungs­mo­dell ein­geführt wird, um kei­nen Wett­be­werbs­nach­teil mehr zu ha­ben. In­ner­halb der Fi­nanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Länder wurde nun die ein­stim­mige Ent­schei­dung ge­trof­fen, die Um­set­zung des Ver­rech­nungs­mo­dells auch in Deutsch­land vor­an­zu­trei­ben.

Im nächs­ten Schritt wer­den durch das BMF die er­for­der­li­chen Maßnah­men so­wie Ge­set­zes­an­pas­sun­gen eva­lu­iert, um mit der Auf- und Um­set­zung der Re­form zu be­gin­nen.

Hin­weis: Per­spek­ti­vi­sch wird die Re­for­mum­set­zung für in Deutsch­land im­por­tie­rende Un­ter­neh­men eine ad­mi­nis­tra­tive Ent­las­tung be­deu­ten und zu­dem die be­ste­hende Li­qui­ditäts­be­las­tung wei­ter ver­rin­gern.

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