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Steuerberatung

Kombinierte Nomenklatur – konsolidierte Neufassung der Erläuterungen

Die Zu­ord­nung der rich­ti­gen Zoll­ta­rif­num­mer zu Wa­ren soll durch die Erläute­run­gen zur Kom­bi­nier­ten No­men­kla­tur er­leich­tert wer­den. Diese Erläute­run­gen lie­gen nun in neuer kon­so­li­dier­ter Fas­sung vor.

Die EU-Kom­mis­sion hat im EU-Amts­blatt Reihe C vom 29. März 2019  die neue kon­so­li­dierte Fas­sung der Erläute­run­gen zur Kom­bi­nier­ten No­men­kla­tur (KN) veröff­ent­licht.

Die kor­rekte zoll­ta­rif­li­che Ein­rei­hung der Pro­dukte ist eine es­sen­ti­elle Auf­gabe ei­nes je­den Un­ter­neh­mens. Denn die Zoll­ta­rif­num­mer bil­det zum einen die Grund­lage für die Be­rech­nung der Ein­fuhr­ab­ga­ben. Zum an­de­ren gibt sie Aus­kunft darüber, ob die Wa­ren be­stimm­ten Han­dels­be­schränkun­gen oder Maßnah­men un­ter­lie­gen, die bei grenzüber­schrei­ten­den Wa­ren­be­we­gun­gen zu be­ach­ten sind. Die KN ist ein sys­te­ma­ti­sch auf­ge­bau­tes Wa­ren­ver­zeich­nis. Auf der Ba­sis der acht­stel­li­gen Code­num­mer können die Dritt­lands­zollsätze zu­ge­ord­net wer­den.

Die Erläute­run­gen zur KN sind ein wich­ti­ges Hilfs­mit­tel zur Aus­le­gung der ein­zel­nen Ta­rif­po­si­tio­nen. Auch wenn die Erläute­run­gen nicht rechts­ver­bind­lich sind, emp­fiehlt es sich für Un­ter­neh­men, diese als Stütze dafür her­an­zu­zie­hen, um die Ware ei­ner rich­ti­gen Zoll­ta­rif­num­mer zu­zu­ord­nen.

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