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Steuerberatung

Regierungsentwurf zur Umsetzung des Multilateralen Instruments

Deutsch­land hat zur Um­set­zung des Mul­ti­la­te­ra­len In­stru­ments (MLI) einen wei­te­ren Schritt im Ra­ti­fi­zie­rungs­pro­zess un­ter­nom­men.

Im Rah­men des BEPS-Pro­jekts auf OECD-Ebene wurde un­ter dem BEPS-Ak­ti­ons­punkt 15 ein neues Ver­fah­ren zur Mo­di­fi­ka­tion bi­la­te­ra­ler Steu­er­ab­kom­men (Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men) durch ein mehr­sei­ti­ges Übe­rein­kom­men, das Mul­ti­la­te­rale In­stru­ment, ent­wi­ckelt.

Im ers­ten Schritt, der mit dem nun vor­lie­gen­den Re­gie­rungs­ent­wurf vom 27.5.2020 ge­tan wird, wird das Übe­rein­kom­men durch ein Ver­trags­ge­setz in in­ner­staat­li­ches Recht über­tra­gen.

Das MLI führt je­doch nicht zu ei­ner un­mit­tel­ba­ren Ände­rung des Wort­lauts der da­von er­fass­ten Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men. Viel­mehr ist es je­weils zu­sam­men mit dem be­trof­fe­nen Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men an­zu­wen­den. Die sich dar­aus er­ge­ben­den Mo­di­fi­ka­tio­nen sol­len aus Gründen der Rechts­si­cher­heit und Rechts­klar­heit ex­pli­zit in einem nächs­ten Um­set­zungs­schritt durch ein An­wen­dungs­ge­setz kon­kre­ti­siert wer­den.

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