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Steuerberatung

Gesetzentwurf eines Familienentlastungsgesetzes

Die An­he­bung des Kin­der­gelds wurde be­reits im Ko­ali­ti­ons­ver­trag der neuen Bun­des­re­gie­rung ver­ein­bart und soll nun mit einem Fa­mi­lien­ent­las­tungs­ge­setz um­ge­setzt wer­den.

Am 27.6.2018 be­schloss die Bun­des­re­gie­rung, den Ge­setz­ent­wurf des Ge­set­zes zur Stärkung und steu­er­li­chen Ent­las­tung der Fa­mi­lien so­wie zur An­pas­sung wei­te­rer steu­er­li­cher Re­ge­lun­gen (Fa­mi­lien­ent­las­tungs­ge­setz) in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­zu­brin­gen. Darin ist vor­ge­se­hen, dass das Kin­der­geld pro Kind ab 1.7.2019 um mo­nat­lich 10 Euro erhöht und der steu­er­li­che Kin­der­frei­be­trag ent­spre­chend an­stei­gen soll.

Zu­dem soll der Grund­frei­be­trag von der­zeit 9.000 Euro für die Ver­an­la­gungs­zeiträume 2019 und 2020 auf 9.168 Euro bzw. 9.408 Euro an­ge­ho­ben wer­den. Dazu flan­kie­rend ist eine Ver­schie­bung der Eck­werte des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs vor­ge­se­hen.

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