Wenn sich Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber mit dem Covid-19-Virus infizieren, kommen zu den Sorgen um die eigene Gesundheit schnell Risiken für das Unternehmen - im schlimmsten Fall steht die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel. Viele Aufgaben lassen sich während einer Quarantäne übergangsweise vom Home Office aus erledigen. Aber es gilt Vorsorge für den Fall zu treffen, in dem der Unternehmer im Krankenhaus behandelt werden muss. Wenn keine ausreichende Vorsorge getroffen wurde, muss bei Handungsunfähigkeit ein fremder Betreuer bestellt werden, der das Unternehmen und seine Abläufe nicht kennt. Für diesen Notfall gilt es, Vorsorge zu treffen.
Ist der Unternehmer aus gesundheitlichen Gründen gehindert, die Unternehmensgeschäfte zu führen, sollten vorsorglich folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Festlegung von Stellvertreterregelungen
- Geschäftliche Vollmachten, auch in Bezug auf das unternehmerische Vermögen,
- Sicherstellung des Zugangs zu wichtigen Daten und Informationen: Zusammenstellen der Kontaktdaten zu wichtigen Ansprechpartnern, Passwörter, Codes und PINs sowie die Aufbewahrungsorte wichtiger Unterlagen und Verträge müssen den Personen zugänglich sein, die der Unternehmer bevollmächtigt.
Vollmachten für Vertreter im betrieblichen Bereich
Für den Notfall sollte der Unternehmer festlegen, wer im Notfall welche Aufgaben und Funktionen im Unternehmen übernimmt. Dazu sind die erforderlichen Vollmachten (Prokura, Handlungsvollmacht, Generalvollmacht, Spezialvollmacht oder Vorsorgevollmacht) zu erteilen.
Mit der Vorsorgevollmacht kann der Unternehmer eine andere Person oder Personengruppe bevollmächtigen, im Notfall im Betrieb bestimmte Aufgaben zu erledigen und sofern gesetzlich zulässig, das Unternehmen vorübergehend zu führen. Dadurch lässt sich eine rechtliche Betreuung durch einen fremden Dritten weitgehend ausschließen.
Zugang zu Unternehmensinformationen
Anhand der konkreten Verhältnisse des Unternehmens ist zu prüfen, welche Informationen welchen Personen im Notfall zugänglich sein müssen. Dies umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche und Informationen:
- Finanzen
- Geschäftskonten
- Bürgschaften
- Finanzierungen
- Unternehmensbeteiligungen
- Wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen
- Debitoren
- Kundeninformationen
- Aufträge und Kalkulationen
- Sonderkonditionen
- Gewährleistungsfälle
- Anhängige Rechtsstreitigkeiten
- Kreditoren
- Lieferanteninformationen
- Konditionen
- Gewährleistungsfälle
- Anhängige Rechtsstreitigkeiten
- Verträge
- Gesellschaftsverträge
- Vollmachten
- Versicherungsverträge
- Lizenzverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Werbeverträge
- Geschäftsentwicklung
- Geplante Großprojekte
- Geplante Messeauftritte
- Neue Markterschließungen
- Urkunden
- Handelsregisterauszüge
- Grundbuchauszüge
- Patente, gewerbliche Schutzrechte
- Sonstige Informationen
- Passwörter
- Schlüsselverzeichnis
- Zugangsdaten zu elektronischen Konten und Plattformen
Die Informationen sollten an einer zentralen Stelle gut auffindbar aufbewahrt werden. Für den Notfall ist klar zu kommunizieren, wo diese Informationen zu finden sind und wer den Zugang zu welchen Informationen hat.
Vorsorge im privaten Bereich
Nicht nur im betrieblichen Bereich, sondern auch für private Zwecke sollte Vorsorge für den Fall einer plötzlichen Erkrankung getroffen werden. Auch hier sollten wichtige Vollmachten, Informationen zum Privatvermögen, zu Verträgen, Mitgliedschaften, Passwörtern und Zugangsdaten zu elektronischen Postfächern oder Plattformen gesammelt an sicherer Stelle aufbewahrt werden.
Zudem sind zur Vorsorge für den Fall einer Erkrankung die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung sinnvoll.
Ausführliche Informationen zum Thema Vorsorge für den Notfall finden Sie in unserer Broschüre.