Unternehmen, die unmittelbar und erheblich von der Corona-Krise betroffen sind, können eine Stundung fälliger Gewerbesteuer erreichen. Auch Vorauszahlungen können angepasst werden.
Liquiditätshilfe bei Einkommen- und Körperschaftsteuer
Von der Coronakrise unmittelbar betroffene Steuerpflichtige können eine Stundung von Einkommen- oder Körperschaftsteuern erzielen. Auch eine Anpassung von Vorauszahlungen ist möglich. ...lesen Sie mehr