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Bundesregierung beschließt den Schutz von Mooren

Die Bun­des­re­gie­rung veröff­ent­lichte am 19.10.2022 die „Na­tio­nale Moor­stra­te­gie“ als Teil des Ak­ti­ons­pro­gramms Natürli­cher Kli­ma­schutz. Ziel der Stra­te­gie ist es, Moore zukünf­tig zu schützen, wie­der­her­zu­stel­len und nach­hal­tig zu nut­zen.

Moore sind es­sen­ti­elle Be­stand­teile ei­nes funk­tio­nie­ren­den Öko­sys­tems. Sie bie­ten Le­bensräume für viele Tier- und Pflan­zen­ar­ten und ha­ben u. a. auf­grund ih­rer Ei­gen­schaft Koh­len­stoff spei­chern zu können eine hohe Be­deu­tung für den natürli­chen Kli­ma­schutz. Der­zeit sind 92% der Moore in Deutsch­land entwässert. Diese Flächen wer­den hauptsäch­lich land­wirt­schaft­lich, als Acker­bau- oder Grünfläche für Milch­vieh­wirt­schaft, ge­nutzt. Das führt zum einen dazu, dass diese ge­schädig­ten Flächen kein CO2 aus der At­mo­sphäre spei­chern können. Zum an­de­ren set­zen sie jähr­lich 53 Mio. Ton­nen Koh­len­di­oxid frei, was rund 7,5% der ge­sam­ten deut­schen Treib­haus­gas­emis­sio­nen ent­spricht.

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Die na­tio­nale Moor­stra­te­gie sieht nun den Schutz und die Wie­der­her­stel­lung die­ser Flächen vor. Dazu wur­den Maßnah­men in zehn ver­schie­de­nen Hand­lungs­fel­dern aus­ge­ar­bei­tet.

Kon­kret sind u.a. fol­gende Maßnah­men ge­plant:

  • Alle er­hal­te­nen Moorflächen sol­len, un­abhängig von ih­rem Schutz­ge­biets­sta­tus, vor wei­te­ren Be­las­tun­gen ge­schützt wer­den. Die Flächen sol­len wirt­schaft­lich nicht be­an­sprucht wer­den dürfen. Die be­las­te­ten Flächen sol­len, so­weit möglich, vollständig wie­der­vernässt wer­den und bspw. zur nach­hal­ti­gen Pro­duk­tion von Nah­rungs­mit­teln oder Bio­masse oder für Pho­to­vol­taik-An­la­gen ge­nutzt wer­den. Zusätz­li­che Moorflächen sol­len sich natürlich ent­wi­ckeln können und dafür un­ter Schutz ge­stellt wer­den.
  • Für die Um­set­zung sol­len die Bun­desländer im Rah­men der fi­nanz­ver­fas­sungs­recht­li­chen Möglich­kei­ten vom Bund un­terstützt wer­den. Dazu soll u.a. die In­ter­na­tio­nale Kli­ma­schutz­in­itia­tive (IKI) als bewähr­tes In­stru­ment der Fi­nan­zie­rung des in­ter­na­tio­na­len Klima- und Bio­di­ver­sitäts­schut­zes fort­geführt wer­den. Auf EU-Ebene be­ste­hende Förder­pro­gramme, die im Zu­sam­men­hang mit dem Schutz von Moorflächen ste­hen, sol­len wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den.

Prak­ti­sche und fi­nan­zi­elle Re­le­vanz hat die na­tio­nale Moor­stra­te­gie ins­be­son­dere für Land­wirte. Denn für sie soll es fi­nan­zi­elle An­reize ge­ben, die Wie­der­her­stel­lung von Moo­ren vor­an­zu­trei­ben. Ins­be­son­dere die Ent­wick­lung und Einführung neu­ar­ti­ger Be­wirt­schaf­tungs­for­men, die eine vollständige Re­ge­ne­rie­rung der Moorfläche zum Ziel ha­ben (z. B. Pa­lu­di­kul­tu­ren), soll be­son­ders gefördert wer­den. Die kon­krete Aus­ge­stal­tung der Förde­rung ist noch nicht be­kannt. Die flächen­de­ckende Wie­der­vernässung soll sich vor al­lem auf frei­wil­li­ges En­ga­ge­ment der Moorflächen­ei­gentümer stützen.

Durch die na­tio­nale Moor­stra­te­gie sol­len bis zum Jahr 2030 die jähr­li­chen Treib­haus­gas­emis­sio­nen aus Moorböden um min­des­tens fünf Mil­lio­nen Ton­nen Koh­len­di­oxid ge­senkt wer­den, was wie­der­rum der Er­rei­chung des höheren Ziels - der Kli­ma­neu­tra­lität 2045 - die­nen soll.

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