Neuer Ergänzungstatbestand
Gehen innerhalb von zehn Jahren unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit inländischen Grundbesitz auf neue Gesellschafter über, soll dies der Grunderwerbsteuer unterliegen. Damit müssten, um durch einen Share Deal keine Grunderwerbsteuer auszulösen, mehr als 10 % der Anteile bei den bisherigen Anteilseignern über einen Zeitraum von zehn Jahren verbleiben.

Die Neuregelung soll auf Anteilsübertragungen anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2019 verwirklicht, also dinglich vollzogen werden (sog. Closing). Der neue Ergänzungstatbestand soll jedoch dann keine Anwendung finden, wenn das Verpflichtungsgeschäft (sog. Signing) innerhalb eines Jahres vor dem Einbringen des Gesetzentwurfs in den Bundestag abgeschlossen und innerhalb eines Jahres nach dem Einbringen des Gesetzentwurfs in den Bundestag das Closing erfolgt. Wann konkret der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht ist, ist derzeit noch nicht bekannt. Dies kann jedoch zumindest nicht vor dem 5.6.2019 erfolgen, da bis dahin noch schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf vorgelegt werden können.
Weitere Verschärfungen
Die Anteilsvereinigung in einer Hand und die wirtschaftliche Beteiligung an einer grundstückshaltenden Gesellschaft sollen bereits bei Überschreiten einer Beteiligungsschwelle von 90 % Grunderwerbsteuer auslösen können. Auch beim Gesellschafterwechsel an einer Personengesellschaft mit inländischem Grundbesitz soll diese geminderte Schwelle von 90 % gelten, wobei zudem Anteilsübertragungen innerhalb der letzten zehn Jahre (statt bislang fünf Jahre) einbezogen werden.
Die Regelungen sollen grundsätzlich auf Erwerbe nach dem 31.12.2019 Anwendung finden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind jedoch Sonderregelungen vorgesehen. Insbesondere Verpflichtungsgeschäfte bei einem Gesellschafterwechsel an einer Personengesellschaft vor dem Einbringen des Gesetzentwurfs in den Bundestag sollen noch nach der bisherigen Regelung gewürdigt werden.
Hinweis
Sollten Share Deals und Gesellschafterwechsel an Personengesellschaften geplant sein, sollte zeitnah geprüft werden, ob die vorgesehenen Anwendungsregelungen noch zu einer grunderwerbsteuerneutralen Umsetzung genutzt werden können. Angesichts des derzeit noch nicht bekannten Zeitplans zu einem Gesetzgebungsverfahren ist hier zügiges Handeln angezeigt.
Allerdings besteht keine Rechtssicherheit, dass die im Referentenentwurf enthaltenen Anwendungsregelungen tatsächlich in dieser Form in das Gesetzgebungsverfahren eingehen. Angesichts der politischen Debatte kann eine Verschärfung nicht gänzlich ausgeschlossen werden