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Steuerberatung

Brexit-Deal gescheitert - Zölle immer wahrscheinlicher

Nur we­nige Wo­chen vor Ab­lauf der Ver­hand­lungs­frist droht ein un­ge­re­gel­ter Brexit mehr denn je. Zölle wer­den da­mit im­mer wahr­schein­li­cher.

Am Abend des 15.1.2019 stimmte das bri­ti­sche Par­la­ment über das Aus­tritts­ab­kom­men ab, auf wel­ches sich die EU-Kom­mis­sion und die Re­gie­rung in Lon­don nach lan­gen Ver­hand­lun­gen ge­ei­nigt hat­ten. Die Ab­stim­mung en­dete mit ei­ner denkwürdi­gen 432 zu 202 Nie­der­lage für The­resa May und „ih­ren“ Brexit-Deal. We­der den Brexi­teers noch den Befürwor­tern ei­nes Ver­bleibs sagte ihr Plan zum Aus­stieg Großbri­tan­ni­ens zu. Un­mit­tel­bar nach der Be­kannt­gabe des Er­geb­nis­ses kündigte Je­remy Cor­byn ein Miss­trau­ens­vo­tum ge­gen die Pre­mier­mi­nis­te­rin an, über das be­reits am 16.1.2019 zu­guns­ten der Pre­mier­mi­nis­te­rin ab­ge­stimmt wurde.

Brexit-Deal gescheitert - Zölle immer wahrscheinlicher© Thinkstock

Der Aus­gang des Brexit-Chaos (s. dazu be­reits Bei­trag vom 16.10.2018) lässt sich der­zeit nicht ab­se­hen. So­wohl in Lon­don als auch in Brüssel wer­den ver­schie­dene Op­tio­nen dis­ku­tiert. The­resa May könnte er­neut über ein leicht geänder­tes Ab­kom­men ab­stim­men las­sen, um den Kri­ti­kern ent­ge­gen zu kom­men. Al­ler­dings spal­ten sich die Kri­ti­ker in zwei La­ger: die­je­ni­gen, de­nen das Loslösen von der EU nicht weit ge­nug geht, und den­je­ni­gen, die sich den eu­ropäischen Wirt­schafts­raum möglichst of­fen­hal­ten möch­ten. Auch die Möglich­keit ei­nes zwei­ten Re­fe­ren­dums steht noch im Raum. Oder aber es kommt tatsäch­lich zu einem har­ten Brexit, also einem Aus­tritt ohne Ab­kom­men.
Ein sol­cher „No Deal“-Aus­tritt würde im zoll­recht­li­chen Be­reich ei­nige Her­aus­for­de­run­gen mit sich brin­gen. Ins­be­son­dere wich­tig für Un­ter­neh­men, dürf­ten die fol­gen­den Be­rei­che sein, die noch vor dem 29.3.2019 zu klären sind, so­fern ein „No Deal“-Aus­tritt nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann:

  • Un­ter­neh­men müssen sich auf die zwangsläufi­gen Verzöge­run­gen des Wa­ren­flus­ses vor­be­rei­ten.
  • Un­ter­neh­men müssen prüfen, ob sie zoll­recht­lich per­so­nell und tech­ni­sch für einen Brexit gerüstet sind.
  • Es ist zu eru­ie­ren, ob Wa­ren durch Vor­ma­te­ria­lien aus UK ih­ren EU-Ur­sprung ver­lie­ren.
  • Nach dem Brexit ist Großbri­tan­nien aus EU-Sicht ein Dritt­land, da­her gilt es bei der Aus­fuhr Be­son­der­hei­ten zu be­ach­ten.
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