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Steuerberatung

Zollrecht: Der Brexit-Countdown läuft

Kommt der harte Brexit? Die Bri­ten schaf­fen be­reits zoll­recht­li­che Vor­keh­run­gen.

Am 29.3.2019 en­det die Zwei­jah­res­frist des Aus­tritts­pro­zes­ses von Großbri­tan­nien aus der Eu­ropäischen Union. Noch im­mer herrscht keine Ei­nig­keit über den Ab­lauf des Brex­its. Theo­re­ti­sch bestünde noch die Chance auf ein zwei­tes Re­fe­ren­dum und ein „Ja“ zur EU. Ein har­ter Brexit scheint je­doch wahr­schein­li­cher.

Zollrecht: Der Brexit-Countdown läuft © Thinkstock

Für den Fall ei­nes Aus­tritts Großbri­tan­ni­ens aus der EU wäre ein se­pa­ra­tes Zoll­ge­setz er­for­der­lich. Hierzu ha­ben die Bri­ten be­reits Vor­sorge ge­trof­fen: Der auf dem Uni­ons­zoll­ko­dex (UZK) ba­sie­rende „Ta­xa­tion (cross-bor­der trade) Act“ (TCBTA) wurde im Som­mer ver­ab­schie­det. Die Grund­lage für das neue Ge­setz bil­det zwar der UZK, al­ler­dings sind nun Ab­wei­chun­gen vom Uni­ons­recht möglich. Diese soll es al­ler­dings nur ge­ben, so­weit sie not­wen­dig und vor­teil­haft für die bri­ti­schen Wirt­schafts­be­tei­lig­ten sind. Wel­che Ab­wei­chun­gen das sein wer­den, ist mo­men­tan noch nicht ab­seh­bar. Si­cher ist, dass es den Sta­tus des Aut­ho­ri­zed Eco­no­mic Ope­ra­tors (AEO) im bri­ti­schen Zoll­recht wie auch im EU Recht ge­ben wird. Da­durch soll den Wirt­schafts­be­tei­lig­ten die Möglich­keit ei­ner be­schleu­nig­ten Zoll­ab­fer­ti­gung ein­geräumt wer­den.

Un­ter­neh­men mit Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zum Ver­ei­nig­ten König­reich (UK) müssen die Fol­gen des Brex­its schon jetzt im Blick be­hal­ten. Die vie­len noch of­fe­nen Fra­gen ma­chen dies je­doch schwie­rig. Si­cher ist, dass ab dem Tag des Aus­tritts für Wa­ren von oder nach UK Ver­zol­lun­gen durch­zuführen und Verzöge­run­gen an den Gren­zen zu er­war­ten sind. Lie­fer­engpässe wer­den schon jetzt befürch­tet. Des­halb wer­den be­reits jetzt La­ger­bestände in UK auf­gefüllt, um Lie­fer­ver­pflich­tun­gen auch im Falle ei­nes har­ten Brex­its erfüllen zu können. Der ad­mi­nis­tra­tive Auf­wand für den Han­del zwi­schen EU und UK und da­mit die Kos­ten wer­den stei­gen und soll­ten berück­sich­tigt wer­den. Es gilt, Verträge zu prüfen, die über den 29.3.2018 hin­aus ge­schlos­sen wur­den, ins­be­son­dere in Be­zug auf die ver­ein­bar­ten Lie­fer­be­din­gun­gen.

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