Laut dieser Stellungnahme werden die vollständigen Grenzkontrollen - entgegen des ursprünglichen Zeitplans - weiter aufgeschoben. Die Stellungnahme betrifft die folgenden Regelungen:
- Voranmeldungen von Agrarlebensmittelimporten werden erst ab 01.01.2022 verpflichtend eingeführt.
- Für Gesundheitsbescheinigungen (Export Health Certificates) bestehen erst bei der Ausfuhr ab 01.07.2022 statt ab 01.10.2021 neue Anforderungen.
- Pflanzengesundheitszeugnisse und physische Warenkontrollen für sanitäre und phytosanitäre Güter (SPS-Güter) - Fleisch, Tierfutter, Honig, Milch oder Eier - werden ebenfalls erst ab dem 01.07.2022 eingeführt. Dieses neue Datum gilt ebenfalls für die Abgabe von summarischen Eingangsmeldungen (entry summary delcarations - ENS).
Die derzeitigen Vereinfachungen hinsichtlich der Zollformalitäten (spätere Abgabe der Zollanmeldung und dadurch spätere Fälligkeit der Zollschuld) sollen hingegen unverändert ab dem 01.01.2022 aufgehoben werden. Die britische Regierung hat angekündigt in Kürze Leitlinien für den neuen Zeitplan zu veröffentlichen.