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Steuerberatung

Brexit - Vollständige Grenzkontrollen für EU-Einfuhren weiterhin ausgesetzt

Die bri­ti­sche Re­gie­rung hat am 14.09.2021 eine Stel­lung­nahme zu den Kon­trol­len an der Grenze des Ver­ei­nig­ten König­reichs für Wa­ren, die aus der EU ein­geführt wer­den sol­len, veröff­ent­licht.

Laut die­ser Stel­lung­nahme wer­den die vollständi­gen Grenz­kon­trol­len - ent­ge­gen des ur­sprüng­li­chen Zeit­plans - wei­ter auf­ge­scho­ben. Die Stel­lung­nahme be­trifft die fol­gen­den Re­ge­lun­gen:

  • Vor­an­mel­dun­gen von Agrar­le­bens­mit­tel­im­por­ten wer­den erst ab 01.01.2022 ver­pflich­tend ein­geführt.
  • Für Ge­sund­heits­be­schei­ni­gun­gen (Ex­port Health Cer­ti­fi­ca­tes) be­ste­hen erst bei der Aus­fuhr ab 01.07.2022 statt ab 01.10.2021 neue An­for­de­run­gen.
  • Pflan­zen­ge­sund­heits­zeug­nisse und phy­si­sche Wa­ren­kon­trol­len für sa­nitäre und phyto­sa­nitäre Güter (SPS-Güter) - Fleisch, Tier­fut­ter, Ho­nig, Milch oder Eier - wer­den eben­falls erst ab dem 01.07.2022 ein­geführt. Die­ses neue Da­tum gilt eben­falls für die Ab­gabe von sum­ma­ri­schen Ein­gangs­mel­dun­gen (entry sum­mary del­ca­ra­ti­ons - ENS).

Die der­zei­ti­gen Ver­ein­fa­chun­gen hin­sicht­lich der Zoll­for­ma­litäten (spätere Ab­gabe der Zol­lan­mel­dung und da­durch spätere Fällig­keit der Zoll­schuld) sol­len hin­ge­gen un­verändert ab dem 01.01.2022 auf­ge­ho­ben wer­den. Die bri­ti­sche Re­gie­rung hat an­gekündigt in Kürze Leit­li­nien für den neuen Zeit­plan zu veröff­ent­li­chen.

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