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Steuerberatung

Vereinigtes Königreich: Vereinfachungen bei Zollformalitäten laufen aus

Kurz vor dem Jah­res­wech­sel weist die bri­ti­sche Re­gie­rung er­neut auf die Ände­run­gen hin, die sich im grenzüber­schrei­ten­den Han­del mit dem Ver­ei­nig­ten König­reich er­ge­ben.

Der Hin­weis gilt ins­be­son­dere für das Aus­lau­fen der Ver­ein­fa­chun­gen bei Zoll­for­ma­litäten. Den bis­he­ri­gen Stand fin­den Sie hier.

Ab dem 01.01.2022 ist die Zol­lan­mel­dung im Zeit­punkt der Ein­fuhr in das Ver­ei­nigte König­reich (UK) ab­zu­ge­ben und eine mögli­che Ein­fuhr­ab­ga­ben­schuld so­fort fällig. Eine spätere Ab­gabe und ab­wei­chende Fällig­keit der Ein­fuhr­ab­ga­ben wird es - so­fern der Im­por­teur nicht über zoll­recht­li­chen Be­wil­li­gun­gen verfügt - nicht mehr ge­ben. Ne­ben den schrift­li­chen For­ma­litäten wer­den auch die phy­si­schen Grenz­kon­trol­len durch­geführt.

Wei­ter ent­fal­len Ver­ein­fa­chun­gen im Präfe­renz­ver­kehr mit der EU, so dass er­for­der­li­che Lie­fe­ran­ten­erklärun­gen ab 01.01.2022 im Zeit­punkt des Ex­ports aus UK vor­lie­gen müssen.

Wei­tere Ände­run­gen im Wa­ren­ver­kehr zwi­schen der EU und UK (z. B. Ge­sund­heits­be­schei­ni­gun­gen und Pflan­zen­ge­sund­heits­zeug­nisse) wer­den im Juli 2022 ein­geführt.

Hin­weis: Un­ter­neh­men soll­ten sich auf die Ände­run­gen vor­be­rei­ten und Verzöge­run­gen bei Lie­fe­run­gen nach UK ein­pla­nen.

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