Im Falle eines harten Brexits, also eines Ausscheidens des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) ohne Vereinbarung eines Austrittsabkommens, sind ab dem Tag des Ausscheidens zwischen der EU und UK Grenzkontrollen und Zollformalitäten zu erfüllen. Im Zuge dessen hat die britische Zollverwaltung darüber informiert, dass für in UK ansässige Unternehmen die Möglichkeit besteht, sich für ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von EU-Waren (transitional simplified procedures - TSP) zu registrieren. Diese Regelung soll für ein Jahr ab Eintritt des Brexits ohne Austrittsabkommen gelten.
Das TSP ähnelt der vereinfachten Zollanmeldung nach dem Unionszollkodex (UZK). Mit dem Verfahren ist es möglich, eine (vereinfachte) Zollanmeldung abzugeben, in der nicht alle Informationen enthalten sind. Die fehlenden Daten sind zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Ergänzungserklärung nachzuliefern. In Kombination mit einem Aufschubkonto soll es weiterhin möglich sein, die Zahlung der Einfuhrzölle auf den 15. des Folgemonats zu verschieben, unter der Voraussetzung, dass eine Sicherheit für etwaige Abgaben geleistet wird.
Das Verfahren richtet sich grundsätzlich an UK-Unternehmen, die bisher nur Handel mit EU-Staaten unterhielten, also noch keine oder wenig Zollerfahrung haben. Die britische Zollverwaltung möchte diesen Unternehmen die Möglichkeit einräumen, rechtskonforme Importprozesse zu implementieren. Für EU-Unternehmen ohne UK-Ansässigkeit, wird diese Vereinfachung nicht gelten.