Hinter dem Begriff der betrieblichen Benefits verbergen sich unterschiedliche Ausgestaltungen, angefangen von kostenlos zur Verfügung gestellten Getränken oder Obst, über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die Übernahme von Kinderbetreuungskosten bis hin zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und zur betrieblichen Altersversorgung.

Neben Aspekten der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung weisen einige betriebliche Benefits für den Arbeitgeber einen gern gesehenen Nebeneffekt auf: sie können entweder steuerfrei gewährt werden oder unterliegen einem im Vergleich zur sonst fälligen Besteuerung geringeren pauschalen Lohnsteuersteuersatz und sind zudem sozialversicherungsfrei. Dadurch können dem Arbeitgeber oftmals geringere Aufwendungen entstehen als wenn er dem Arbeitnehmer ein höheres Bruttoarbeitsentgelt bietet, damit sich dieser die Vorteile aus seinem Nettogehalt finanzieren kann.
Insbesondere wenn das Unternehmen fernab einer Stadt gelegen ist, wird das Interesse an einer Kantine vor Ort groß sein. Zwar ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Mahlzeiten aus der betriebseigenen Kantine oder aus der Ausgabe von Essensmarken grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, allerdings in der Regel nur bis zur Höhe des amtlichen Sachbezugswertes. Der Arbeitgeber kann diesen Vorteil, wenn er zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gewährt wird, auch pauschal mit 25 % Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern und sozialversicherungsfrei belassen.
Ebenso pauschal versteuern, dann aber nur mit einem Lohnsteuersatz von 15 %, kann der Arbeitgeber einen zusätzlich gewährten Zuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers, entweder bis zur Höhe der Entfernungspauschale oder bis zu den tatsächlichen Kosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Durch die Steuerpauschalierung wird ebenfalls die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ausgelöst.
Nach wie vor von großem Stellenwert ist bei Mitarbeitern die Gestellung eines Dienstwagens. Der Vorteil hieraus ist grundsätzlich sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig, aber verschiedene Berechnungen haben schon gezeigt, dass es für den Arbeitgeber kostengünstiger sein kann, einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Denn ansonsten müsste der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt entsprechend erhöhen, damit der Arbeitnehmer sich einen gleichwertigen Privatwagen finanzieren kann.
Ein besonders geeignetes Mittel der Mitarbeiterbindung ist die Mitarbeiterbeteiligung. Dazu werden dem Arbeitnehmer Optionen eingeräumt, zu einem zukünftigen Zeitpunkt oder Zeitraum Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zu Vorzugskonditionen zu erwerben. Die Vorteile daraus: Mit der Aussicht auf Beteiligung am Unternehmen und dem Erfolg steigt sowohl die Verbundenheit als auch die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers. Steuerliche Vorteile ergeben sich z.B. beim Aktienerwerb, da erst mit Ausübung der Option (Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht) der daraus realisierte Gewinn in Höhe der Differenz zwischen dem Kurswert der Beteiligung und dem vom Arbeitnehmer aufzubringenden Betrag zu versteuern ist. Dabei kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag berücksichtigt werden. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können über diesen Grundfall hinaus in vielfältiger Weise ausgestaltet werden, so dass den individuellen Bedürfnissen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer Rechnung getragen werden kann.
Schließlich zeigt sich, dass auch junge Mitarbeiter bereits frühzeitig an ihre Absicherung im Alter denken und eine betriebliche Altersversorgung nachfragen. Auch wird oftmals von dem gesetzlichen Anspruch auf Einräumung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht. Steuerlich interessant für den Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersversorgung, weil die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge zu deren Aufbau in gewissem Rahmen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Versorgungszahlungen im Alter sind zwar dann durch den Arbeitnehmer zu versteuern, unterliegen aber oftmals einem deutlich niedrigeren individuellen Einkommensteuersatz als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Somit kann sich für den Arbeitnehmer neben der Absicherung im Alter ein echter Steuervorteil ergeben.
Bei der Frage, ob und welche betrieblichen Benefits ein Arbeitgeber konkret anbietet, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, wird es nicht darauf ankommen, eine möglichst große Anzahl an betrieblichen Extras aufzuweisen. Wichtiger dürfte sein, dass die Zusatzleistungen auf die beruflichen und privaten Bedürfnisse der Arbeitnehmer zugeschnitten sind und ihnen zum einen die Wertschätzung durch das Unternehmen vermitteln, zum anderen aber auch einen finanziellen Mehrwert bieten.